Mentoring

Startschuss für internationale ZIM-Netzwerke

Mit der ab 1. Januar 2018 gültigen Änderung der ZIM-Richtlinie wird der Weg frei für die Förderung von ZIM-Kooperationsnetzwerken mit internationalen Partnern. Für die Internationalisierung der ZIM-Netzwerke werden zunächst im Rahmen eines zweijährigen Modellversuchs neue zusätzliche Leistungen bei internationalen Kooperationsnetzwerken gewährt. Das Modellprojekt soll begleitend evaluiert werden. Bei Erfolg könnte die internationale Netzwerkförderung in die allgemeine ZIM-Förderung aufgenommen werden.

Bei ZIM-Kooperationsnetzwerken ist die Förderung von Netzwerkmanagementdienstleistungen und den Entwicklungsprojekten eines Netzwerks vereint. Die Netzwerke bestehen aus mindestens sechs kleinen und mittelständischen Unternehmen. Weitere Partner können zusätzlich teilnehmen (z. B. Forschungseinrichtungen, Hochschulinstitute, große Unternehmen und sonstige Einrichtungen wie beispielsweise Verbände). Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.
Wer wird gefördert?

Begünstigte der Förderung sind die am Netzwerk beteiligten Unternehmen. Bei der Förderung von Netzwerkmanagementdienstleistungen wird die Zuwendung an die Netzwerkmanagementeinrichtung ausgereicht (indirekte Förderung der Unternehmen). Bei Entwicklungsprojekten erhalten die beteiligten Unternehmen und Forschungseinrichtungen die Zuwendung auf direktem Weg. Die Eigenanteile an den jeweiligen Projektkosten sind von den Unternehmen zu tragen.

Für die Internationalisierung der ZIM-Netzwerke werden zunächst im Rahmen eines zweijährigen Modellversuchs folgende zusätzliche Leistungen bei internationalen Kooperationsnetzwerken gewährt:
  • Anerkennung von ausländischen KMU als zählbare Netzwerkpartner mit mindestens vier deutschen undzwei ausländischen KMU, wobei die Beteiligung der ausländischen KMUnicht höher als 50 Prozent sein soll.
  • Erhöhung der maximalen Dauer von Phase 1 auf 1,5 Jahre (bisher 1 Jahr).
  • Verlängerung der Förderzeit desNetzwerkmanagements auf insgesamt maximal 4,5 Jahre:
    Phase 1 = maximal 1,5 Jahre
    Phase 2 = maximal 3 Jahre.
  • Erhöhung der maximalen Förderquote um 5 Prozent auf 95 Prozent in der ersten Förderphase (1,5 Jahre)und jeweils um 10 Prozent auf 80 Prozent, 60 Prozent und 40 Prozent in den darauffolgendenFörderjahren.
  • Erhöhung der maximalen Gesamtförderung auf 450.000 Euro mitBegrenzung in Phase 1 auf maximal190.000 Euro.

Antragsberechtigt für die Förderung des Netzwerkmanagements ist die von den beteiligten Unternehmen beauftragte externe Netzwerkmanagementeinrichtung oder eine am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtung.

Für die Antragsberechtigung der aus den Netzwerken generierten Entwicklungsprojekte gelten die gleichen Anforderungen wie bei Einzel- oder Kooperationsprojekten.

Mehr Inforamtionen hier.

Quelle: Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

01/02/2018

 

Print Friendly, PDF & Email