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Aktion Mensch bietet Mittel für Chancengleichheit & Inklusion

Chancengleichheit, Inklusion und Teilhabe sind Themenschwerpunkte in vielen Förderprogrammen der Europäischen Union (EU). Ein spezifisches EU-Programm für zum Beispiel die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung gibt es aber nicht. Themen wie gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen fließen als Querschnitt mit ein. Es gilt hier nach Zielgruppe, Themen, geplanter Aktivitäten und Produkten das richtige EU-Programm zu identifizieren.

Erasmus+ fördert transnationale Bildungsprojekte, die Lernprozesse und Innovationen in Bereichen wie Inklusion sowie Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für benachteiligte Personengruppen verbessern. Europa für Bürgerinnen und Bürger unterstützt das bürgerschaftliche Engagement und Projekte auf europäischer Ebene, welche sich mit der Erinnerungskultur und der europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts befassen.

Unser Tipp: Sie möchten Projekte umsetzen die national, regional oder lokal verortet sind? Nutzen Sie Lotteriemittel! Soziallotterien sind wichtige Förderquellen für Projekte der sozialen Arbeit. Aktion Mensch, deren Flaggschiff, fördert gemeinnützige Organisationen und Träger auch außerhalb der Behindertenhilfe.

Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Auswahl von Förderangeboten der Aktion Mensch vor und weisen auf die Programmausrichtung und Neuerungen für das Jahr 2018 hin.

Mit der Förderaktion „Noch viel mehr vor“ unterstützt die Aktion Mensch Initiativen und kleine lokale Projekte mit bis zu 5.000 Euro pro Projekt. Zielgruppen der Förderung sind Menschen mit Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie Kinder und Jugendliche. Kleinere Vorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit durch Rampen, Leitsysteme oder barrierefreie Sanitärräume werden ebenso bezuschusst, wie die barrierefreie Ausgestaltung von Webseiten und digitaler Techniken.

Neue Chancen entstehen ab 2018 im Bereich der Förderung von Fortbildung und Erfahrungsaustausch für Menschen mit Behinderung, Eltern, Geschwister und Ehrenamtliche. Die Förderrichtlinie wird zum 1 Januar 2018 aktualisiert. Dem neuen Merkblatt „Bildung“ zu folge, können alle gemeinnützigen Organisationen Förderanträge auch für lokale Veranstaltungen stellen. Bis dato waren nur Landes- und Bundesorganisationen bzw. örtliche Organisationen, die auf Landesebene tätig sind, förderfähig. Außerdem wird das Förderspektrum um die Themen „Förderung und Stützung der Selbsthilfe und Selbstbestimmung” sowie „Persönlichkeitsstärkung von Menschen mit Behinderung“ erweitert.

Die Aktion Mensch fördert Ferienreisen von Menschen mit Behinderung, wozu ebenfalls zum 1. Januar 2018 ein neues Merkblatt Ferienreisen in Kraft tritt. Dann wird hauptamtliche Begleitpersonen gefördert, An- und Abreisetag gelten nicht mehr als ein, sondern als zwei Tage. Die Förderung wird vereinfacht, in dem keine Gegenrechnung mehr von Pauschalförderung und tatsächlichen Kosten stattfindet.

Die Webseite der Soziallotterie bietet Ihnen weiterführende Informationen: Programmangebot von Aktion Mensch.

Quelle: emcra EU-Fördertipp
12/27/2017

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