Rentenbeitragssatz

Niedrigerer Rentenbeitragssatz im kommenden Jahr

Das Bundeskabinett hat am 22.11.2017 den Rentenversicherungsbericht 2017 sowie die Beitragssatzverordnung 2018 beschlossen.

Der Rentenversicherungsbericht wird jährlich vorgelegt und informiert insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den nächsten 15 Kalenderjahren.

Mit der Beitragssatzverordnung 2018 hat das Kabinett beschlossen, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2018 von derzeit 18,7 auf dann 18,6 Prozent abgesenkt wird.

Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2017 im Überblick:

  • Im Jahr 2017 sind die Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung bis Oktober 2017 um rund 4,4 Prozent gestiegen. Für das Jahresende 2017 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von 32,9 Mrd. Euro geschätzt. Dies entspricht 1,59 Monatsausgaben.
  • Bei einem unveränderten Beitragssatz von 18,7 Prozent würde die geschätzte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2018 mit 1,61 Monatsausgaben die gesetzlich verankerte Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben klar überschreiten. Nach geltendem Recht muss daher der Beitragssatz zum 1. Januar 2018 durch eine Rechtsverordnung auf 18,6 Prozent gesenkt werden. Dies wird mit der Beitragssatzverordnung 2018 umgesetzt.
  • Der Beitragssatz sinkt im Jahr 2018 um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent. Infolge der Verstetigungsregel bleibt er in der mittleren Variante bis 2022 unverändert bei 18,6 Prozent. Anschließend steigt der Beitragssatz schrittweise wieder an, über 20,1 Prozent im Jahr 2025 bis auf 21,6 Prozent im Jahr 2030. Im Jahr 2031 beträgt der Beitragssatz 21,9 Prozent.
  • Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt derzeit 48,2 Prozent und sinkt nach dem Jahr 2024 unter 48 Prozent. Das Sicherungsniveau beträgt 45 Prozent im Jahr 2030 und 44,6 Prozent im Jahr 2031.
  • Beitragssatz und Sicherungsniveau vor Steuern bewegen sich im Rahmen der im Gesetz vorgesehenen Grenzen von 20 Prozent bzw. 46 Prozent bis zum Jahr 2020 und von 22 Prozent bzw. 43 Prozent bis zum Jahr 2030.

 

Der Rentenversicherungsbericht wird Bundestag und Bundesrat vorgelegt.
Die Beitragssatzverordnung 2018 bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Rentenversicherungsbericht 2017
Beitragssatzverordnung 2018

Quelle und mehr: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), PI vom 22.11.2017

2017-11-23

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