Innovationsprogramm: Deutschland, Land mit Geschmack

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert innovative Vorhaben des Lebensmittelhandwerks.

Das Innovationsprogramm „Deutschland – Land mit Geschmack” richtet sich dabei vor allem an kleine und mittlere Unternehmen. Ziel ist es, die Produkt- und Geschmacksvielfalt in Deutschland zu erhalten und handwerkliche Traditionen durch clevere Innovationen zukunftsfest zu machen und dabei auch, das deutsche Lebensmittelhandwerk als identitätsstiftenden Bestandteil unserer Kultur zu erhalten. Die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an das Lebensmittelhandwerk haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Vegane und vegetarische Ernährungsweisen, steigende Anforderungen an hochwertige und traditionelle Lebensmittel, aber auch der Trend zu regionalen Produkten stellen kleine und mittlere Unternehmen vor neue Herausforderungen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft setzt sich dafür ein, dass kleine handwerkliche Betriebe wettbewerbs- und konkurrenzfähig bleiben können – trotz hohem Anpassungsdruck.

Gerade  Unternehmen brauchen gute Marketingstrategien. Die Entwicklung solcher Strategien kann durch das Programm genauso gefördert werden, wie die Suche nach neuen Rohstoffen – z. B. Lupinen als pflanzlicher Eiweißlieferant oder Insekten und Algen als Nahrungsmittel.

Auch die Entwicklung innovativer Konzepte zur Verbindung verschiedener Teilnehmer der Wertschöpfungskette wird gefördert, z. B. eine  Partnerschaft zwischen Landwirt, Metzgerei oder Bäckerei und Gastronomie sein. Innovative Personalgewinnungsstrategien können ebenfalls unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind (insbesondere kleine und mittlere) Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, soweit eine substanzielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme besteht nicht.

Die Bewerbungsfrist endet am Donnerstag, den 14. Dezember 2017 um 12 Uhr.

Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt.
Das Einreichen der Projektskizzen erfolgt ausschließlich über das Internet-Portal
https://foerderportal.bund.de/easyonline/.
Dort stehen auch weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren und zu den einzureichenden Unterlagen zur Verfügung.

Ablauf der Fördermaßnahme
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Einreichungsfrist zunächst durch unabhängige Experten bewertet. Auf Basis dieser Bewertungen entscheidet das Bundesministerium über die Förderung.
Der Projektträger informiert die Skizzeneinreicher über das Ergebnis. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden

Mehr Informationen:
Richtlinie über die Förderung von Innovationen zum Erhalt und zum Ausbau von Tradition und Vielfalt des Lebensmittelhandwerks in Deutschland
– Deutschland, Land mit Geschmack – im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung

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