Thema Geringfügige Beschäftigung

Das Thema geringfügige Beschäftigung von Arbeitnehmern ist gerade auch für Existenzgründer und Junge Unternehmen von besonderem Interesse.

Da für eine Vollzeitkraft zu Beginn der Unternehmensgründung oft noch die finanziellen Mittel und/oder ein entsprechender Arbeitsumfang fehlen, können Arbeitskräfte, die als Minijobber oder Midijobber “aushelfen”, eine gute Alternative sein.

Hinweise und Tipps zum Thema sind deshalb auch immer wieder auf den Seiten von Gründer-MV.de zu finden, denn auch beim Einsatz von geringfügig Beschäftigten gibt es Einiges an Vorschriften zu beachten .

Ansprechpartner in allen Fragen der Geringfügigen Beschäftigung – sowohl beim Minijob als auch beim Midijob – ist die Minijobzentrale.

Neben den Veröffentlichungen  auf ihrer Internetseite informiert die Minijob-Zentrale regelmäßig in ihrem Blog  zu den verschiedensten Themen und Fragestellungen rund um das Thema geringfügige Beschäftigung.

Nachfolgend zwei Tipps:

  • Minijob oder Midijob – Was passiert mit der Krankenkasse?
    Häufig wird Minijobbern von ihren Arbeitgebern angeboten, monatlich mehr als 450 € zu verdienen. Bei einem regelmäßigen Verdienst zwischen 450,01 € und 850 € im Monat, liegt ein sogenannter Midijob vor. Doch, wie wirkt sich das auf die Krankenversicherung aus, wenn der Verdienst 450 € im Monat über-steigt? Kann die Familienversicherung bestehen bleiben? Oder muss sich ein Midijobber selbst bei einer Krankenkasse versichern?
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  • Neuer Minijobber? Mehr Durchblick dank Personalfragebogen
    Ein Personalfragebogen enthält alle Angaben, die für die Anmeldung zur Sozialversicherung erforderlich sind. Um einen Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden zu können, muss der Arbeitgeber vor Be-ginn der Beschäftigung einige Dinge prüfen. Zum Beispiel, ob es sich tatsächlich um einen Minijob handelt und welche Abgaben zukünftig entstehen. Um diese Prüfung für Arbeitgeber zu vereinfachen, bietet die Minijob-Zentrale einen Muster-Personalfragebogen zum Download an.
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2017-09-24

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