CETA

CETA: Beginn der vorläufigen Anwendung am 21. September 2017

Nach mehrjährigen Verhandlungen ist gestern, am 21. September 2017, das Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) vorläufig in Kraft getreten.

Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen, kurz CETA, ist ein Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Es soll den Handel fördern und zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung beitragen.

Die vorläufige Anwendung des Abkommens betrifft einen Großteil der enthaltenen Bestimmungen.
Da CETA als so genanntes „gemischtes Abkommen” eingeordnet wurde, sind dies allerdings nur solche, die in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der EU fallen. Das Europäische Parlament hatte dem Abkommen bereits am 15. Februar 2017 mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.
Bis zur vollständigen Anwendung von CETA wird voraussichtlich noch einige Zeit vergehen, da hierfür eine Zustimmung in allen Mitgliedstaaten erforderlich ist.

Ausgenommen von der vorläufigen Anwendung sind dementsprechend die Bestandteile des Abkommens, die in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen und deshalb von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden müssen – u. a. der Investitionsschutz.
Gerade dieses Kapitel hatte für intensive Diskussionen in der Bevölkerung und im Parlament gesorgt. Letztendlich wurde das umstrittene Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS-System) durch die Investitionsgerichtsbarkeit (Investment Court System, ICS) ersetzt, damit die staatliche Kontrolle bei der Auswahl der Schiedsrichter gewährleistet ist und die Transparenz erhöht wird.

Die vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens bedeutet einen großen Schritt für die Handelsbeziehungen zwischen Europa und Kanada, weil sie den Auftakt zu einem baldigen vollständigen Inkrafttreten markiert.
Die Regelungen sollen sowohl europäischen und kanadischen Unternehmen als auch ihren Beschäftigten sowie nicht zuletzt den Verbrauchern erhebliche Vorteile bringen.

Des Weiteren gibt es Vorschläge des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, Verhandlungen über Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland aufzunehmen und diese noch während seiner Amtszeit (bis Oktober 2019) abzuschließen. Zudem sind Wirtschaftspartnerschaften mit Japan sowie Mexiko und weiteren südamerikanischen Staaten geplant.

Ausführliche Informationen finden Sie auch unter folgendem Link:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-3121_de.htm

2017-09-21

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