Mentoringprogramm

Mentorin oder Mentor sein: Aufwandsentschädigung – Berater – Branche – Investor – Matching – Tätigkeiten – Zeit

Aufwandsentschädigung oder Vergütung für Mentoren?

In beiden Fällen nein, unsere Mentoren sind alle ehrenamtlich und damit unentgeltlich tätig.

 

Sind ehrenamtliches Mentoring und kostenpflichtige Beratung vereinbar?

Eine Doppelrolle als Mentor und Gründungscoach ist zeitgleich nicht möglichDie Vereinbarkeit von beratenden Tätigkeiten (Steuern, Finanzen, Unternehmensberatung etc.) mit dem Mentoring ist möglich. Die Details klären wir bitte vorab  im persönlichen Gespräch.

 

Branchenausschluß?

Sie als Mentor formulieren einen Branchenwunsch oder schließen Branchen aus.

 

Matching: Wer wählt „meinen“ Gründer aus?

Die Mentoring-Beziehung ist eine freiwillige und daher behält der Mentor das letzte Wort. Versprochen!

 

Mentor = Investor?

Nein. Mentoren sind nicht verpflichtet, Kapital zu beschaffen oder selbst mit einer Finanzspritze zum Gelingen einer Gründung beizutragen. Wenn Sie in das Unternehmen eines Gründers investieren wollen, dann ist das Ihre unternehmerische Entscheidung und wir sollten im Gespräch mit dem Gründer klären, ob Sie trotz finanziellem Engagement Mentor bleiben wollen oder können.

 

Tätigkeit als Mentor: Was gehört dazu?

Je nach Bedarf der Gründer vermitteln Mentoren unternehmerische Grundlagen ebenso wie Expertenwissen und bereiten Gründer auf das Leben als Unternehmer vor. Mentoren öffnen auf freiwilliger Basis Türen, wenn sie vom Gründer überzeugt sind. Sie stellen wichtige Fragen, hören aktiv zu, coachen, motivieren und geben absolut ehrliches Feedback.

 

Zeit: Wie lange binde ich mich als Mentor?

Für mindestens ein Jahr werden Sie zum unabhängigen Berater für Unternehmensfragen eines von Ihnen ausgewählten Gründers. Sollte die Chemie doch nicht stimmen, dann ist eine frühere Trennung selbstverständlich möglich.

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