6 praktische Tools für Minijob-Arbeitgeber im gewerblichen Bereich

Die nachfolgend aufgeführten Tools für Minijob-Arbeitgeber, die die Minijob-Zentrale bereitstellt, bieten schnelle und unbürokratische Hilfe. Außerdem sparen sie Arbeitgebern von Minijobbern Zeit und manchmal sogar bares Geld.

1. Minijob-Rechner

Welche Abgaben fallen bei einem 450-Euro-Minijob an?
Der Minijob-Rechner  berechnet die zu zahlenden Beiträge für Minijob-Arbeitgeber. Zahlt der Minijobber eigene Beiträge zur Rentenversicherung, so weist das Tool auch diesen Beitragsanteil aus.

2. Anforderung eines Kontoauszuges

Benötigen Arbeitgeber einen aktuellen Überblick über eingereichte Beitragsnachweise und geleistete Zahlungen an die Minijob-Zentrale, kann ein Auszug aus dem Beitragskonto helfen.

3. Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis über die sozialversicherungsrechtliche Zuverlässigkeit eines Arbeitgebers. Sie ist unter anderem bei Ausschreibungen für die Vergabe von Aufträgen sowie bei der Bürgerhaftung im Baugewerbe wichtig.
Arbeitgeber können für das eigene Unternehmen diese Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Minijob-Zentrale anfordern.

4. Feststellung der Umlagepflicht

Minijobber haben unter anderem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Arbeitgeberversicherung hilft Arbeitgebern die finanziellen Belastungen auszugleichen. Umlagepflichtig im Krankheitsfall (U1) sind grundsätzlich alle Unternehmen, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.
Arbeitgeber können mit Hilfe des Tools schnell und einfach feststellen, ob die Umlagepflicht 1 für ihr Unternehmen gilt oder bestimmte Ausnahmeregelungen erfüllt sind.

5. Berechnung des Mutterschaftsgeldes

Der Arbeitgeber ist nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) verpflichtet, Minijobberinnen während der Zeit der Mutterschutzfristen einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.
Übt eine Minijobberin mehrere Beschäftigungen gleichzeitig aus, berechnet dieses Tool für den jeweiligen Arbeitgeber den anteilig zu leistenden Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

6. Berechnung der Mutterschutzfristen

Schwangere werden bei der Ausübung einer Beschäftigung besonders geschützt. Hierzu zählen auch die sogenannten Mutterschutzfristen. In dieser Zeit darf vor und nach einer Geburt nicht gearbeitet werden. Durch Eingabe des (voraussichtlichen) Entbindungstermins errechnet dieses Tool, wann die Mutterschutzfrist beginnt und wann sie endet.

Weiterer Service auf minijob-zentrale.de

Im Bereich „Service“ auf der Internetseite der Minijob-Zentrale erhält der Arbeitgeber neben den aufgeführten Tools weitere Informationen, z. B. unter den Rubriken Sozialversicherung von A-Z, Häufige Fragen und Statistiken.

2017-08-09

 

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