Klimawandel

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) fördert Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.

Für die Förderrunde 2017 können Projektskizzen vom 1. August bis 31. Oktober 2017 eingereicht werden.

Förderschwerpunkte sind:

  • Erstellung von Klimaanpassungskonzepten für Unternehmen,
  • Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung sowie
  • kommunale Leuchtturmvorhaben und Aufbau von Kooperationen interkommunaler oder regionaler Verbünde.

 

Ziel ist es, die Anpassungsfähigkeit der gesellschaftlichen Akteure insbesondere auf der lokalen und regionalen Ebene durch Initiativen zur Bewusstseinsbildung, zum Dialog und zur Beteiligung sowie zur Vernetzung und Kooperation von regionalen oder lokalen Akteuren zu stärken.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland, Einrichtungen der Kommunen und Länder einschließlich kommunaler Unternehmen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und vergleichbare Einrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland.
Im Förderschwerpunkt „Anpassungskonzepte für Unternehmen“ sind ausschließlich Unternehmen antragsberechtigt und im Förderschwerpunkt „kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von Kooperationen“ sind nur Vorhaben mit Teilnahme einer Kommune als Verbund- oder Kooperationspartner förderfähig.

Voraussetzungen
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Der Antragsteller muss die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung der Vorhaben besitzen.
  • Das Vorhaben muss Modellcharakter haben und im Zusammenhang der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel im städtischen und ländlichen Raum innovative Formen der Kooperation erproben.
  • Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.

 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • im Förderschwerpunkt „Anpassungskonzepte für Unternehmen“ max. 100.000 EUR,
  • im Förderschwerpunkt „Bildungsmodule“ max. 200.000 EUR sowie
  • im Förderschwerpunkt „kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von Kooperationen“ max. 300.000 EUR.

 

Die Ausgaben eines Vorhabens müssen so bemessen sein, dass sich eine Zuwendung von mindestens 20.000 EUR ergibt.

Antragsverfahren.

Das Förderverfahren ist zweistufig.
Für die Förderrunde 2017 können Projektskizzen im Zeitraum vom 1. August bis 31. Oktober 2017 eingereicht werden bei dem vom BMUB beauftragten

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich KLI / FB 4
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26–27
10969 Berlin
Tel. (0 30) 2 01 99-34 91
E-Mail: ptj-ksi@fz juelich.de
Internet: http://www.ptj.de

Ein Merkblatt sowie weitere Informationen stehen im Internet unter www.ptj.de/folgen-klimawandel zur Verfügung.
Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://foerderportal.bund.de abgerufen werden.
Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems easy-Online dringend empfohlen.

Interessierte Einrichtungen können sich auch zur Orientierungsberatung vorab wenden an das

Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
Zimmerstraße 13–15
10969 Berlin
Beratungshotline: (0 30) 3 90 01-1 70
E-Mail: skkk@klimaschutz.de
Internet: www.difu.de

Quelle:
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB); Informationen des PtJ, Stand Juni 2017.

2017-07-10

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