Energieeffizienz, Energiespar-Contracting

Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle

Die KfW Bankengruppe unterstützt mit Investitionszuschüssen den Einbau innovativer Brennstoffzellensysteme in Gebäuden in Deutschland.

Gefördert wird im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung in neuen und bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Ziel ist es, die Brennstoffzellentechnologie in die Wärme- und Stromversorgung von Wohngebäuden in Deutschland einzuführen.

Antragsberechtigte sind:
  • natürliche Personen,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  • Angehörige der Freien Berufe,
  • alle Unternehmen, die ein Brennstoffzellensystem in ein Wohngebäude einbauen (einschließlich Contractoren),
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die ein Brennstoffzellensystem in ein Nichtwohngebäude einbauen (einschließlich Contractoren),
  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund,
  • alle gemeinnützigen Organisationsformen (z.B. Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbH) einschließlich Kirchen,
  • kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände.

 

Voraussetzungen:

  • Es muss sich um den Einbau von Brennstoffzellensystemen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) handeln.
  • Beim Einbau der Brennstoffzelle ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen.
  • Die technischen Mindestvoraussetzungen sind einzuhalten.
  • Es muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden, der in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter http://www.energie-effizienz-experten.de gelistet ist.
  • Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden.

 

Von der Förderung ausgeschlossen sind Treuhandkonstruktionen (Ausnahme WEG) sowie sogenannte In-Sich-Geschäfte.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 40 % der förderfähigen Kosten und setzt sich zusammen aus:

  • einem Festbetrag in Höhe von 5.700 EUR und
  • einem leistungsabhängigen Betrag in Höhe von 450 EUR je angefangener 100 W el.

 

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im KfW-Zuschussportal (Programmnummer 433) unter Einbindung eines Energieeffizienz-Experten zu richten an die:

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 02
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de

Einzelheiten finden Sie unter http://www.kfw.de/433.

Quelle:

Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand Juli 2017; KfW-Information vom 11. Januar 2017; Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 30. Juni 2017.

 

Wichtige Hinweise:
Seit dem 3. Juli 2017 kann die Förderung auch durch kleine und mittlere Unternehmen, Contractoren sowie kommunale Gebietskörperschaften für ihre Nichtwohngebäude beantragt werden.
Seit Ende 2016 steht das KfW-Zuschussportal für alle wohnwirtschaftlichen Zuschussprodukte der KfW zur Verfügung.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, z. B. Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer die Kombination mit der Förderung für KWK-Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

2017-07-09

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