Ralph Schipke

Meisterprämie für Unternehmensnachfolgen wird weitergeführt

Die Richtlinie zur Förderung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk – die sogenannte „Meisterprämie“ – ist vom Wirtschaftsministerium verlängert worden. „Eine Betriebsnachfolge bietet besonders gute Chancen auf eine zukunftsfähige Existenz und eine Karriere in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Meisterprämie erhalten Handwerks- und Industriemeister, die erstmals eine Existenz gründen, finanzielle Unterstützung für die Umsetzung ihrer sorgfältig vorbereiteten Geschäftsidee. Die Prämie dient als eine Hilfe, um die ersten Schritte vorzubereiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Die Richtlinie wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

7.500 Euro Meisterprämie bei Übernahme eines Unternehmens

Handwerks- und Industriemeister können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro als Unterstützung zum Lebensunterhalt erhalten, wenn sie erstmalig eine Existenz durch Übernahme eines Unternehmens gründen. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln. Im Jahr 2016 wurden 26 Meisterprämien, 2015 insgesamt 25 Meisterprämien ausgegeben. Nach Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) stehen in Mecklenburg-Vorpommern bis 2018 etwa 2.200 Unternehmen zur Übergabe an. Davon sollen 29.000 Mitarbeiter betroffen sein. „Gerade im Handwerk haben wir im Land viele erfolgreiche, etablierte Unternehmen, bei denen in den nächsten Jahren altersbedingt ein Wechsel seitens der Betriebsleitung ansteht. Diese Unternehmen sollen erhalten bleiben, um Arbeitsplätze und Marktanteile zu sichern. Die Meisterprämie kann dabei als Anreiz dienen“, sagte Glawe. Weitere Informationen und Antragsformulare für die Meisterprämie gibt es beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern unter www.lfi-mv.de.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit

06/3029/2017

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