Ab sofort können sich Unternehmen, die auf die Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung setzen, bis zum 15. Juli 2015 für den Inklusionspreis 2015 bewerben.

Ausschreibung des Altenpflegepreises MV 2017

Auch in diesem Jahr vergibt das Land Mecklenburg-Vorpommern, in Zusammenarbeit mit dem Landespflegeausschuss, wieder einen Altenpflegepreis.
Die Bewerbungsfrist endet am 30.06.2017.

Für den Altenpflegepreis 2017 können Projekte und Angebote vorgeschlagen werden, die der besseren Wahrnehmung der Altenpflege in der Gesellschaft dienen und sich folgenden beispielhaft angeführten Themenfeldern zuordnen lassen:

  • neue Versorgungs- oder Organisationsstrukturen
  • neue Kooperationsformen
  • Netzwerke in der Pflege
  • Förderung der Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Beratung und Schulung der Angehörigen
  • Umsetzung der Charta hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
  • Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Einbeziehung ehrenamtlicher Kräfte
  • Verzahnung von Ausbildung und Praxis
  • innovative Unterrichtsprojekte
  • betriebliche Gesundheitsförderung
  • Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden usw.

 

Bewertungskriterien sind:
  • Bedeutung für die Gesellschaft
  • Bedeutung für die Alltagspraxis
  • Bedeutung für die Zielgruppe
  • Modellhaftigkeit der Ergebnisse
  • Umsetzbarkeit der Ergebnisse für die praktische Arbeit oder Ausbildung
  • Methodisches Vorgehen und Originalität.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Eingereicht werden können Projekte und Angebote von ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen oder Vereinigungen der Altenpflege, Bildungseinrichtungen und sonstigen Gruppen, die ihren Sitz und Tätigkeitsbereich in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer kann nur ein Projekt oder Angebot vorschlagen. Bereits mit einem anderen Preis ausgezeichnete Projekte oder Angebote können nicht berücksichtigt werden. Der Preis soll an Projektträger, Gruppen oder Organisationen vergeben werden, nicht an Einzelpersonen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Jeder Vorschlag wird durch eine beim Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung durch den Landespflegeausschuss eingerichtete Arbeitsgruppe (Jury) bewertet, die aus je einem Vertreter der Verbände der gesetzlichen und der privaten Pflege- und Krankenkassen, je einem Vertreter der privaten, kommunalen und gemeinnützigen Einrichtungsträger sowie je einem Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und des Ministeriums (Vorsitz) besteht.

Die Verleihung des Altenpflegepreises 2017 soll Anfang Oktober 2017 durch die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung erfolgen.

Vom Preisgeld in Höhe von insgesamt 5.000 Euro sollen für den ersten Preis 3.000 Euro, für den zweiten Preis 1.500 Euro und für den dritten Preis 500 Euro ausgereicht werden. Das Preisgeld kann sich durch die Einwerbung von Drittmitteln gegebenenfalls erhöhen.

Mehr Informationen sowie Zugang zu den Anmeldeunterlagen:
www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Pflege/Altenpflegepreis

2017-06-16

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