unseriöse Geschäftspraktiken

Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken

Unerlaubte Werbeanrufe, dubiose Gewinnspiele, hohe Geldforderungen wegen angeblich illegalen Downloads von Filmen im Internet. Solche Methoden gefährden das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger im Rechtsstaat. Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat nun eine von Osnabrücker Rechtswissenschaftlern geleitete Arbeitsgruppe untersucht, ob die bestehenden Gesetze gegen unseriöse Geschäftspraktiken ausreichen. Das Fazit von Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke: »Die bisherigen Maßnahmen wirken, aber es bleibt noch viel zu tun.«

Die Studie, die vor wenigen Tagen in Berlin vorgestellt wurde, orientiert sich am Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen, in dem vereinbart wurde, die bisherigen Maßnahmen gegen unseriöse Geschäftspraktiken überprüfen zu lassen. Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke und Imke Tuma von der Universität Osnabrück und ihre Mitarbeiter beschäftigten sich neben der gegenwärtigen Gesetzeslage auch mit weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Geschäftspraktiken. Die Studie wurde Ende Mai an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages übermittelt und ist unter folgendem diesem Link abrufbar.

“Mit klugen, präzisen Instrumenten unseriöse Praktiken bekämpfen”

unseriöse Geschäftspraktiken

Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke (r.) und Imke Tuma (3. v. l.) von der Universität Osnabrück mit den Mitverfassern der Studie. Foto: Universität Osnabrück

Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz diskutierten die zuständigen Ministerialbeamten, Verbraucherschützer und Vertreter der betroffenen Wirtschaftszweige die Ergebnisse.

In seinem Schlusswort zog Prof. Dr. Schulte-Nölke eine positive Bilanz: »Wichtig ist, mit klugen, präzisen Instrumenten unseriöse Praktiken zu bekämpfen, ohne die unternehmerische Freiheit und Kreativität insbesondere der jungen Internetunternehmen mit dem Holzhammer zu erschlagen. Es hat sich gezeigt, dass die Wissenschaft viel zu einer solchen evidenzbasierten Politik beitragen kann.«

Justizstaatssekretär Gerd Billen bedankte sich für die Studie und die ergiebige Diskussion und sagte zu, die vorgeschlagenen Maßnahmen weiter sorgfältig zu prüfen und die Ergebnisse in das Arbeitsprogramm der neuen Regierung nach der Bundestagswahl einzubringen.

Quelle: idw/Universität Osnabrück

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