Fördersätze für KWK-Anlagen werden künftig im Wettbewerb ermittelt

Die Umstellung von staatlich festgelegten Fördersätzen auf wettbewerbliche Ausschreibungen schreitet weiter mit großen Schritten voran.

Fördersätze für KWK-Anlagen werden künftig im Wettbewerb ermittelt; Wind an Land und Photovoltaik werden erstmals gemeinsam ausgeschrieben.

Kürzlich hat das Bundeskabinett eine Verordnung verabschiedet, die neue Ausschreibungen ermöglicht. Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) müssen sich Anlagen mit einer Leistung zwischen 1 und 50 Megawatt (MW) sowie sogenannte innovative Systeme künftig dem Wettbewerb stellen.
Gleichzeitig führt die Bundesregierung zum ersten Mal eine technologieübergreifende Ausschreibung ein: für Windkraft an Land und Solarenergie.

KWK-Ausschreibungen: Förderkosten senken und Erneuerbare integrieren

Was ändert sich bei KWK-Anlagen? Mittelgroße Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 1 und 50 MW können künftig nur noch eine Förderung bekommen, wenn sie zuvor in einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur einen Zuschlag erhalten haben. Auf diese Weise sollen die Förderkosten sinken. Außerdem setzt die Bundesregierung mit der Verordnung EU-Vorgaben um.

Mittelgroße KWK-Anlagen speisen meist Wärme in städtische Wärmenetze ein, können aber auch größere Gewerbe- oder Industriebetriebe mit Wärme versorgen. Schon heute senken KWK-Anlagen erfolgreich unseren Bedarf an Brennstoffen, weil sie Energie für Strom und Wärme liefern und dadurch einen besonders hohen Wirkungsgrad haben (mehr dazu lesen Sie hier).

Um Investitionen in flexiblere KWK-Technologien zu fördern, werden erstmals auch innovative KWK-Systeme mit 1 bis 10 MW installierter Leistung zur Förderung ausgeschrieben. Solche Systeme nutzen erneuerbare Wärme, beispielsweise aus Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen, und sparen so besonders große Mengen an Treibhausgasen ein. “KWK ist ein wichtiger Baustein der Energiewende”, sagte Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). “Jetzt geht es darum, dass die Anlagen flexibel auf erneuerbare Strom- und Wärmeerzeugung reagieren.”

Insgesamt werden bis 2021 jährlich 200 MW ausgeschrieben, wovon anfänglich 150 MW auf herkömmliche KWK-Anlagen und 50 MW auf innovative KWK-Systeme entfallen. Der Anteil der innovativen KWK-Systeme steigt langsam an.

Testlauf: Gemeinsame Ausschreibungen für Wind und Sonne

Bei erneuerbaren Energien sind Ausschreibungen inzwischen die Regel. Die Bundesregierung habe sich bisher aus guten Gründen für technologiespezifische Ausschreibungen entschieden, wie sie im EEG geregelt seien, sagte Staatsekretär Baake. “Das erhöht die Versorgungssicherheit und sorgt für eine bessere regionale Verteilung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Dennoch wollen wir mit einem Pilotvorhaben praktische Erfahrungen mit einer technologieübergreifenden Ausschreibung sammeln.”

Nach einer erfolgreichen Pilotphase für große Photovoltaik-Freiflächenanlagen (mehr dazu hier), sind inzwischen auch die ersten regulären Ausschreibungsrunden für Solaranlagen, Windkraft auf See und an Land abgeschlossen.
Bei allen Technologien sanken die Förderkosten deutlich.

In einem neuen Pilotprojekt werden nun Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 750 Kilowatt gemeinsam ausgeschrieben.
Damit soll getestet werden, wie sich technologieübergreifende Ausschreibungen am besten organisieren lassen und welche Wirkungen sie im Vergleich zu Einzelausschreibungen entfalten.

Insgesamt werden 400 MW installierte Leistung pro Jahr ausgeschrieben. Das Volumen wird gleichmäßig auf die zwei Gebotstermine am 1. April und 1. November verteilt.
Es gelten grundsätzlich für jede der beiden Technologien dieselben Bedingungen wie in den Einzelausschreibungen. Die gemeinsamen Ausschreibungen werden zunächst für drei Jahre, von 2018 bis 2020, getestet.

2017-05-26

 

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