Wirtschaftswachstum

Strukturfonds-Begleitausschuss in MV berät Änderungen

Auf der Agenda der nächsten Sitzung des Strukturfonds-Begleitausschusses (BGA) des Landes Mecklenburg-Vorpommern Auf der Agenda stehen u. a. folgende Themen, die für Existenzgründer bzw. Junge Unternehmen oder Unternehmensnachfolger von Interesse sind:

Richtlinie „Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks“

Die Richtlinie besteht seit Dezember 2010. Inhaltliche Änderungen sind eher redaktioneller Art und passen die RL an die geänderten Rahmengesetze und der Förderung des Bundes an.

Geändert wird allerdings das Verfahren: Jetzt gibt das LAGuS die Bildungsschecks aus und nicht – wie bisher – die Kammern.
Auch die Unternehmensnachfolgen, als spezielle Form der Existenzgründung, bleiben förderfähig.
Die Begründung für die Einführung des LAGuS als Bewilligungsstelle liegt in der Auflage der EU-Kommission, die Zahl der zwischengeschalteten Stellen im VKS zu reduzieren.
Der Kompromiss mit den federführenden Kammern ist, dass ihr Votum bereits den Maßnahmebeginn erlaubt.

Richtlinie: „Förderung von Beratungsleistungen für Handwerksunternehmen in MV durch ihre Kammern und Fachverbände“

Die aktuelle Richtlinie besteht seit November 2015.
Im Wesentlichen handelt es sich um redaktionelle und formelle Änderungen, um die RL zu aktualisieren und an die geänderte Bundesförderung anzupassen.
Einzige inhaltliche Änderung ist die Erweiterung von bisher nur KMU-Förderung auf alle Unternehmen und Existenzgründer des Handwerks.
Über die Richtlinie werden die Beratung durch die Betriebsberater der Kammern und Innungen usw. gefördert.
Die Erweiterung auf alle Unternehmen erfährt durch die Wahl der Förderung als De-minimis zwar eine gewisse Einschränkung, ermöglicht aber dennoch, gerade im Kfz- Handwerk eine Erweiterung.
Was ist der Strukturfonds-Begleitausschuss?

In Mecklenburg-Vorpommern wurde im Interesse einer effizienten partnerschaftlichen Begleitung auch für die Förderperiode 2014-2020 ein gemeinsamer Begleitausschuss zur Durchführung der Operationellen Programme des EFRE und ESF sowie des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des ELER eingerichtet.

Aufgabe des Begleitausschusses ist es, die Durchführung der Programme und die Fortschritte beim Erreichen der Ziele zu prüfen.
Dazu untersucht er alle Probleme, die sich auf die Leistung der Programme auswirken, kann zur Durchführung und Bewertung der Programme Anmerkungen übermitteln sowie Überarbeitungen vorschlagen und genehmigt Vorschläge für Änderungen der Programme.

2017-05-17

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