Betriebliche Gesundheitsförderung und Medizinische Rehabilitation

Regionale Koordinierungsstellen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Das Präventionsgesetz sieht eine kassenübergreifende Beratung der Betriebe zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) vor.

Das neue Beratungsangebot, das im Präventionsgesetz als „regionale Koordinierungsstellen der Krankenkassen” und mittlerweile als „BGF-Koordinierungsstellen” bezeichnet wird, richtet sich vor allem an kleine und mittlere Betriebe mit wenig Erfahrung im Bereich der BGF.

Über landesspezifische Anlauf- und Vermittlungsstellen im Internet können sich Betriebe informieren und individuell beraten lassen.
Die kostenfreie Beratung findet auf Grundlage des GKV-Leitfadens Prävention statt.

Über diesen gesetzlichen Mindeststandard hinaus sind Grobanalysen, Handlungsempfehlungen und BGF-Leistungen der Krankenkassen möglich.

Das Angebot ist nach Freischaltung unter www.bgf-koordinierungsstelle.de zu erreichen.

 

Medizinische Rehabilitation

Die Rentenversicherung (DRV Bund) hat zur Feststellung des Rehabedarfs bei gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmern  eine Online-Plattform eingerichtet.

Im Rahmen der Internetseite www.reha-jetzt.de/:

  • kann ein Bedarfscheck durchgeführt werden (mit einem kurzen Test kann ermittelt werden, ob eine medizinische Rehabilitation beantragt werden sollte)
  • werden unter der Überschrift „Was ist Reha?” umfassende Antworten auf eine vermeintlich einfache Frage gegeben und
  • werden alle notwendigen Formulare (als PDF) mit Hinweisen zur Bearbeitung zum Download vorgehalten.

 

Man kann den Test auch mit fiktiven Antworten absolvieren, um einen Eindruck von der Funktionsweise der Internetseite zu erhalten.

2017-05-16

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