Exzellenzforschungsprogramms

Zypries legt Innovationsagenda vor

Bundeswirtschaftsministerin Zypries hat Eckpunkte für eine neue Innovationsagenda vorgelegt.

Wirtschaftsministerin Zypries Foto: BMWi

Wirtschaftsministerin Zypries Foto: BMWi

„Globalisierung, Digitalisierung und Industrie 4.0 beschreiben die drei großen Trends, die unsere Wirtschaft und Gesellschaft in den kommenden Jahren prägen werden. Neben Herausforderungen bieten sie uns neue Chancen und sind zentrale Treiber für unser Wirtschaftswachstum. Auf die Frage, wie wir unseren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohlstand auch künftig halten können und auf den Weltmärkten erfolgreich bleiben, gibt es eine zentrale Antwort: In dem wir innovativ sind. Wir brauchen die besten Ideen und wir müssen schneller und effizienter als bisher von der Idee zum Markterfolg kommen. Dazu habe ich eine Innovationsagenda vorgelegt, die auf zwei Säulen ruht: Erstens brauchen wir eine bessere, technologieoffene Innovationsförderung und zweitens brauchen wir eine stärkere Fokussierung auf strategische Schlüsselbereiche und zukunftsrelevante Technologien, wie zum Beispiel die Mikroelektronik. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft voran zu bringen, um auch morgen noch Wachstum und Wohlstand für die Menschen zu sichern”, so Bundesministerin Zypries.

Kernpunkte der Innovationsagenda

Mehr Innovationen durch bessere Innovationsförderung: Ergänzend zur technologieoffenen Projektförderung eine steuerliche FuE-Förderung für Unternehmen bis 1000 Beschäftigte einführen. Das bewährte Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stufenweise auf mindestens 700 Mio. Euro pro Jahr, die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) auf mind. 200 Mio. Euro p. A. und das Innovationsprogramm für die struktur­schwachen Regionen INNO-KOM auf mind. 90 Mio. Euro p. A. erhöhen. Ein Aktionsprogramm für nichttechnische Innovationen starten.

Gründungen: Das EXIST-Programm auf 90 Mio. Euro p. A. ausweiten. Gründungsideen auch im nichttechnischen Bereich fördern; zusätzlich soll mehr Wagniskapital für nichttechnische Innovationen stimuliert werden. Einen High-Tech Gründerfonds III mit einem Zielvolumen von 300 Mio. Euro auflegen. Den German Accelerator auch an einigen Standorten in Asien etablieren.

 

Innovationspolitische Eckpunkte

Innovationspolitische Eckpunkte des Bundes vorgestellt. Foto: Ralph Schipke

Digitalisierung: Eine neue Digitalisierungsoffensive Mittelstand starten. Ein KMU-Investitionsförderprogramm für digitale Technologien und digitales Know-how einsetzen. Im neuen Telekommunikations-Rechtsrahmen eine innovations- und investitionsfreundliche Regulierung verankern. Das aktuelle Breitbandziel (50 Mbit/s bis 2018 für alle Haushalte) erreichen, bis 2025 flächendeckend Zugangsgeschwindigkeiten von rund 1 Gbit/s bereitstellen.
Innovationsfördernde Regulierung: Neue Gesetze und Regulierungen aller Art durch einen „Innovationscheck“ prüfen, inwieweit diese innovationsfreundlich sind. „Reallabore“ als regulatorische Experimentierräume systematisch nutzen. Die innovative öffentliche Beschaffung stärken und Wettbewerbe starten für neuartige Lösungen, um einen vorher definierten (öffentlichen) Bedarf zu decken, für den es bisher keine passenden Produkte gibt.
Innovationen in strategischen Schlüsselbereichen heben: Die Zusammenarbeit zwischen der Forschung und der Wirtschaft stärken und „Industrie 4.0“ aktiv begleiten. Die Qualitätsinfrastruktur weiter ausbauen, denn diese ist integraler Bestandteil des technologischen Aufschwungs in Deutschland. Stärkung PTB und BAM. Prüfen, ob wir ein neues Strategisches Innovationszentrum Deutschland (SID) mit Elementen des DARPA einführen. Den innovationspolitischen Fokus verstärkt auf besonders zukunftsrelevante Technologien lenken, wie z. B. die Mikroelektronik, Künstliche Intelligenz, Biotechnologie und Quantentechnologie. Aber auch andere Technologiefelder im Bereich der Digitalisierung, wie „Autonomik für Industrie 4.0“, „Smart Service“, „Smart Home“, „Augmented Reality“, „Service Robotik“ oder „Blockchain“ nach vorne bringen.

Beispielhafte Felder und Maßnahmen: Mikroelektronik: DEU-Beteiligung an IPCEI Mikroelektronik (1 Mrd. Euro aus BMWi-Mitteln) Künstliche Intelligenz: Studie zu den Potenzialen der Künstlichen Intelligenz; Einbindung der Künstlichen Intelligenz in künftige Technologieprogramme.

Bioökonomie: Umsetzung der Nationalem Politikstrategie „Bioökonomie“; Rechtsrahmen weiter entwickeln, um Investitionen von Wagniskapitel attraktiver zu machen. Quantentechnologie: DEU-Beteiligung an EU-Initiative „Quantum Technologies“ (Gesamtvolumen ca. 1 Mrd. Euro); Nationale Initiative zur
Förderung der Quantentechnologie von Grundlagen bis Anwendungen (QUTEGA).

Hier finden Sie eine Langfassung des Eckpunktepapiers zur Innovationsförderung.

Quelle: BMWi

04/19/2017

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