Agraranträge noch bis 15. Mai einreichen

Bis zum 15. Mai 2017 können Landwirte ihre Agraranträge digital beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt einreichen.

Die benötigte Antragssoftware steht den hiesigen Landwirten unter agrarantrag-mv.de zum Herunterladen zur Verfügung. Gleichzeitig können wie im Vorjahr die betriebsbezogenen Antragsdaten vom zentralen Server hinzu geladen werden. Die Luftbilder (DVD) wurden den aus der Antragstellung 2016 bekannten landwirtschaftlichen Unternehmen übersandt. Mit der Nutzung der digitalen Antragstellung kann der Agrarantrag dann per Datenträger oder online wieder eingereicht werden. Maßgeblich als Einreichungsdatum ist der Eingang des unterschriebenen Datenträgerbegleitscheins.

46 Landwirte hatten im vergangenen Jahr ihre Anträge auf EU-Direktzahlungen bzw. Mittel für die 2. Säule verspätet eingereicht und somit unnötige Kürzungen in Kauf genommen. Drei Antragsteller hatten diese sogar außerhalb des vorgegebenen Zeitraums und somit verfristet eingereicht. „Ich weise deshalb noch einmal ausdrücklich auf eine sorgfältige und rechtzeitige Einreichung der digitalen Antragsunterlagen in 2017 hin, um somit unnötige finanzielle Einbußen für die Unternehmen zu vermeiden“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Letzter Termin ist der 15. Mai 2017. Danach können Anträge nur noch bis 09. Juni 2017 unter Beachtung entsprechender Kürzungen der Beihilfen eingereicht werden. Anträge die danach eingehen, gelten als verfristet und sind somit abzulehnen.

Auch in 2017 wird es das so genannte PreCheck-Verfahren geben, in denen Antragsteller nach Abgabe und Vorlage aller Anträge ihre Unterlagen auf vorhandene Flächenüberschneidungen mit den Nachbarn prüfen können. Die korrigierten Daten sind dann bis zum 19. Juni 2017 wiederum digital einzureichen.

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
04/15/2017

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