Dorfladen

Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement

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Dorfladen Foto: Ralph Schipke

Der  Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften liegt jetzt  im Bundestag.

Die Prüfungsanforderungen für kleine Genossenschaften sollen erleichtert werden. Für ganz kleine Initiativen soll der rechtsfähige wirtschaftliche Verein geöffnet werden. Zudem gibt es allgemeine Erleichterungen im Genossenschaftsrecht – zum Beispiel die Möglichkeit, Informationen statt auf Papier online zugänglich zu machen.

Der  Koalitionsvertrag  der  Fraktionen  der  CDU,  CSU  und  der  SPD  für  die 18. Legislaturperiode enthält folgende Vereinbarung: „Wir wollen die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (zum Beispiel Dorfläden,  Kitas,  altersgerechtes  Wohnen,  Energievorhaben)  erleichtern.  Für  solche Initiativen  soll  eine  geeignete  Unternehmensform  im  Genossenschafts-  oder Vereinsrecht zur Verfügung stehen, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie  vermeidet.“  Hintergrund  ist,  dass  es  für  kleinere  Unternehmen  im  Bereich des  bürgerschaftlichen  Engagements,  die  eine  geringe  Kapitalausstattung  und einen häufig wechselnden Mitgliederbestand haben (wie Dorfläden), in manchen Fällen keine geeignete Rechtsform gibt.

Dabei wäre gerade die Genossenschaft für  solche  Unternehmen  eine  sehr  geeignete  Rechtsform.  Allerdings  gilt  bei Kleinstunternehmen  die  Gründung  einer  Genossenschaft  gegenüber  anderen Rechtsformen  oft  als  zu  aufwändig  und  zu  teuer.  Denn  eine  Genossenschaft muss  vor  ihrer  Eintragung  in  das  Genossenschaftsregister  Mitglied  in  einem genossenschaftlichen   Prüfungsverband   werden   und   eine   Gründungsprüfung durchlaufen,  danach  muss  sie  regelmäßig  Mitgliedsbeiträge  an  den  genossenschaftlichen  Prüfungsverband  entrichten  und  die  Kosten  für  die  regelmäßige genossenschaftliche   Pflichtprüfung   zahlen.   Dieses   genossenschaftliche  Prüfungssystem dient dem Schutz der Mitglieder und der Gläubiger und bietet auch den  Genossenschaften  selbst  durch  die  umfassende  Betreuung  und  Beratung viele Vorteile. Diese Vorteile kommen aber gar nicht zum Tragen, wenn allein aus  Kostengründen  die  Rechtsform  der  Genossenschaft  nicht  gewählt  wird.

Auch  andere  Rechtsformen  kommen  meist  nicht  in  Betracht:  Der  Idealverein scheidet  aus,  wenn  Hauptzweck  ein  wirtschaftlicher  Geschäftsbetrieb  ist.

Der vollständige “Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften” findet sich hier.
Quelle: Bundesanzeiger

04/05/2017

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