Offene Ladenkassen und das Finanzamt

Gerade in kleineren Unternehmen mit Kundenverkehr ist es bis heute oft noch üblich, offene Ladenkasse einzusetzen.

Der Gesetzgeber hat zwar die Vorschriften im Bezug auf elektronische Registrierkassen ab dem 01.01.2017 geändert (siehe auch GründerNews vom 22.10.2016), sieht aber die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht nicht vor, sodass das Führen dieser offenen Ladenkassen auch weiterhin möglich ist.

Kassenbuchführung

In der Praxis führen Betriebsprüfungen bei Betrieben mit offenen Ladenkassen allerdings häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen.
Denn beurteilt das Finanzamt die Kassenbuchführung als nicht ordnungsgemäß (z. B. weil angeblich nicht sämtliche Einnahmen erklärt worden sind), kann es „Hinzuschätzungen“ vornehmen, die teils sogar mehrere Jahre zurückwirken und zu hohen Nachzahlungen und zum Vorwurf der Steuerhinterziehung führen können.

Deshalb ist es gerade hier besonders wichtig, eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung abzusichern.
Dazu gehört, dass eine tägliche Kassenbestandsaufnahme vorgenommen und auch ein Kassenbericht täglich geführt wird, der es ermöglicht, dass die Tageseinnahmen rechnerisch ermittelt werden können. Ein Kassenbuch allein ist nicht ausreichend.

Ein ordnungsgemäßer Kassenbericht muss Folgendes nachweisen:

Kassenendbestand (laut ausgezähltem Geldbestand)
./. Kassenendbestand des Vortages
./. Bareinlagen
+  Ausgaben
+  Barentnahmen                                                             
= Tagesseinnahmen

Zur zusätzlichen Absicherung sollte man zudem ein tägliches Zählprotokoll (Erfassung der Stückzahl der in der Kasse am Tagesende vorhandenen und dem Kassenbericht zugrunde liegenden Geldscheine und -münzen) anfertigen, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Tipp:

Ungeachtet der rechtlichen Möglichkeit, eine offene Ladenkasse zu führen, empfiehlt sich der Einsatz einer elektronischen Registrierkasse spätestens vor dem Hintergrund der Aufzeichnungspflichten nach § 22 des Umsatzsteuergesetzes.

2017-03-31

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