Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen: Viele Frauen gründen auf dem Land

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Förderung für Kleinstunternehmen durch das Schweriner Landwirtschaftsministerium. Foto: Ralph Schipke

Die Palette der denkbaren Förderbereiche ist groß und reicht vom Tischler, Bäcker, KFZ-Mechaniker oder Friseur über Altenpfleger bis hin zu Landcafés oder Fahrradverleihen, wirbt das Schweriner Landwirtschaftsministerium für sein Förderangebot für Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV bietet in der aktuellen Förderperiode eine Kleinstunternehmensförderung für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz an.

„Wer im ländlichen Raum ein kleines Unternehmen gründen will oder seinen schon bestehenden Betrieb modernisieren oder erweitern will, der sollte einen Blick in unser neues Förderangebot werfen. Insbesondere dann, wenn die Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Dienstleistungen vor Ort im Vordergrund steht. Die Palette der denkbaren Förderbereiche ist groß und reicht vom Tischler, Bäcker, KFZ-Mechaniker oder Friseur über Altenpfleger bis hin zu Landcafés oder Fahrradverleihen“, sagte Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD).

35 Prozent Fördersatz bei Gründungen im ländlichen Raum

Bis Ende 2016 hat das Landwirtschaftsministerium bereits 390.000 Euro an Fördergeldern für neun Unternehmen bewilligen können. „Ganz besonders freut mich, dass die Frauen hohes Engagement zeigen, denn alle vier Unternehmensneugründungen wurden von Frauen bewerkstelligt“, so der Minister.

Bezuschusst werden können die Anschaffungskosten für langlebige Wirtschaftsgüter, die im Sachanlagevermögen von Betrieben verbucht werden (zum Beispiel Holzbearbeitungsmaschine, Hebebühne, Erstausstattung von Bürohardware und Software, Kühlzelle, Möbel, Verkaufstresen u.a. bis hin zu Baukosten). Der #Fördersatz beträgt 35 Prozent bei Existenzgründungen und 30 Prozent bei Modernisierungen. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem dass der Unternehmenssitz in ländlicher Region, außerhalb größerer und mittelgroßer Städte, angesiedelt ist und der überwiegende Absatz im Umkreis von 50 km realisiert wird.

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU

  • des verarbeitenden Gewerbes mit Ausnahme der Verarbeitung von Produkten der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei,
  • des Handwerks mit Ausnahme des Baugewerbes,
  • der Dienstleistungsbranche, insbesondere der Daseinsvorsorge sowie
  • der Tourismusbranche
 mit Betriebsstätte außerhalb von Ober- und Mittelzentren.

Voraussetzungen für Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

Der Hauptabsatz der hergestellten Güter beziehungsweise erbrachten Leistungen muss im lokalen Markt im Umkreis von 50 Kilometern von der Betriebsstätte erfolgen.
Der Antragsteller muss berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Unternehmens nachweisen und einen Geschäftsplan vorlegen, der die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der betriebsnotwendigen Ausgaben belegt.
Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, deren Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mindestens 50% übersteigt, oder die die Zahl der bei Investitionsbeginn in der zu fördernden Betriebsstätte bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 15% erhöhen.
Die geförderten Wirtschaftsgüter dürfen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht veräußert und müssen dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet werden, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt.
Die geschaffenen Arbeitsplätze müssen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren besetzt oder auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden.
Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25% des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Infos gibt es in der Föderdatenbank.

Anträge können ganzjährig beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, eingereicht werden.

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt/Föderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

03/30/2017

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