Wettbewerbsregister, Whistleblowing

Teilnahme an Öffentlichen Ausschreibungen

Bei einer Ausschreibung werden durch die Auftraggeber Angebote für die in der Ausschreibung genannten Lieferungen oder Leistungen eingeholt.

Neben privatwirtschaftlichen Ausschreibungen, die  in der Regel eher unverbindlichen Charakter haben und keine gesetzlichen Vorschriften beachten müssen (außer man bezieht sich explizit auf die Vergabe- und Vertragsordnungen), gibt es die Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern, die formal an gesetzliche Vorgaben  (VOB/A und VOL/A) gebunden sind. 

Die vorrangig Form für  Aufträge, deren Wert die EU-Schwellenwerte unterschreitet (siehe auch GründerNews vom 24.03.2017), ist dabei die  Öffentliche Ausschreibung.
Eine Öffentliche Ausschreibung muss stattfinden, soweit nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen (siehe § 3 der VOB/A und VOL/A).
Dabei wird durch eine Vergabestelle einer unbeschränkten Anzahl von Unternehmen die geplante Vergabe eines Auftraggebers durch eine Veröffentlichung in diversen Medien bekannt gegeben, wobei jedes geeignete Unternehmen bereits durch die allgemeine Bekanntmachung zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wird.

Weitere Möglichkeiten der Ausschreibung sind Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben, die bis zu einem bestimmten Auftragsvolumen möglich sind. Für diese Fälle gibt es neben bundesweit gültigen zusätzlich in jedem Bundesland unterschiedliche Wertgrenzen, die regelmäßig neu festgelegt werden (hier eine Übersicht).

Es gibt in Deutschland allerdings eine Vielzahl von staatlichen Ausschreibungsorganen auf  Bundes- oder Landesebene sowie auf Ebene der Kommunen, sodass man sicher immer nur über einen Bruchteil der Ausschreibungen informiert sein kann. Hilfreich sind diverse Vergabeportale wie z. B. die Plattformen Bund.de, das Deutsche Vergabeportal oder der Infodienst Ausschreibungen.de.

Hat sich eine Firma an einer Ausschreibung beteiligt, gibt es in der Bewerbungsphase bis zur Abgabe eines Angebotes formal einiges zu beachten.

Als Hilfestellung hat die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern (ABST) deshalb eine Checkliste erarbeitet, die sehr detailliert beschreibt, wie eine Angebotsabgabe organisiert sein sollte und welche Arbeitsschritte bzw.Punkte man nicht vergessen sollte.

Die ABST ist eine gemeinsame Einrichtung der IHKn und HWKn im Land. Sie steht allen Unternehmen offen und unterstützt sie bei allen Fragen rund um das Auftragswesen.

Mehr zu den Rechtsgrundlagen bei der Öffentlichen Auftragsvergabe

2017-03-29

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