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EU-Politik – mitreden, mitgestalten

Sobald die EU-Kommission eine neue politische Initiative oder die Überarbeitung bestehender Rechtsvorschriften ins Auge fasst, befragt sie meist die Öffentlichkeit in einer Konsultation.

Privatleute, Unternehmen und Organisationen mit Interesse an einem bestimmten Thema und entsprechendem Fachwissen können der Kommission wertvolle Hinweise für die Erarbeitung ihres Vorschlags geben, bevor dieser zur Erörterung und Annahme an den Rat und das Europäische Parlament weitergeleitet wird. Sie können über die Website für öffentliche Konsultationen am Konsultationsverfahren teilnehmen.
(siehe auch GründerNews vom 09.10.2016)

Viele dieser Entscheidungen sind auch und gerade für kleine Unternehmen von Bedeutung.

Aktuell laufen z. B. öffentliche Anhörungen zu folgenden Themen:

Öffentliche Konsultation über die Sonderregelung für Kleinunternehmen gemäß der Mehrwertsteuerrichtlinie
Die Kommission hat am 7. April 2016 einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer angenommen, der den Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum ebnen soll.
Im Hinblick auf diese Reform sind andere Gesichtspunkte der Mehrwertsteuer zu prüfen, wie die bestehenden Sonderregeln für kleine Unternehmen (KMU) und die Mehrwertsteuersätze, die von den Mitgliedstaaten angewendet werden können. Deshalb zeigt der Aktionsplan Maßnahmen zur Anpassung des Mehrwertsteuersystems an die Bedürfnisse der KMU auf und schlägt politische Optionen für eine Modernisierung der EU-Vorschriften für Mehrwertsteuersätze vor.
(Konsultationszeitraum noch bis 20.03.2017)

Öffentliche Konsultation über das endgültige Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden EU-Handel (B2B-Lieferungen von Gegenständen)
Im Rahmen der derzeitigen MWSt-Übergangsregelung sind Gegenstände im grenzüberschreitenden Verkauf zwischen Unternehmen mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten im Mitgliedstaat des Abgangs der Gegenstände von der Mehrwertsteuer befreit (dies stellt eine steuerbefreite EU-interne Lieferungen dar) und der Kunde selbst muss die Lieferung überprüfen und die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat der Ankunft seines EU-internen Erwerbs abführen.
Diese Lösung führt zu komplizierten und fragmentierten MwSt-Vorschriften. Dies führt zu hohen Befolgungskosten für EU-weit tätige Unternehmen und erheblichen Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Steuerbehörden. Es birgt zudem erhebliche Risiken von grenzübergreifendem Betrug im Warenverkehr und behindert das Funktionieren des Binnenmarkts.
Daher bereitet die Kommission einen Legislativvorschlag für ein einfacheres und weniger betrugsanfälliges endgültiges Mehrwertsteuersystem vor wie in ihrem Aktionsplan von 2016 über die Mehrwertsteuer angekündigt.
(Konsultationszeitraum noch bis 20.03.2017)

Weitere Öffentliche Konsultationen findet man hier.

2017-03-08

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