Häusliches Arbeitszimmer, Teilzeit, Verringerung der Arbeitszeit

Bürokratieentlastung für kleine Unternehmen

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes vorgelegt.

Nach dem Gesetzentwurf sollen kleine Unternehmen die Möglichkeit erhalten, die Beiträge zur Sozialversicherung in den Fällen, in denen der tatsächliche Wert für den laufenden Monat noch nicht bekannt ist, auf Grundlage des tatsächlichen Wertes des Vormonats zu berechnen. Außerdem können alle für die Abrechnung für die Abrechnung von pflegerischen Leistungen erforderlichen Unterlagen in elektronischer Form sicher übermittelt werden.

Im Steuerrecht sollen die Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge und die Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer angehoben werden. Zudem sind Erleichterungen bei der Aufbewahrung von Lieferscheinen in der Abgabenordnung vorgesehen.

Weiterführende Hinweise: BR-Drucks. 437/16

Quelle: Bundesanzeiger

02/23/2017

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