Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Die jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen. Unternehmen müssen unbedingt den Meldetermin 31. März beachten.

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen, sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Zur Überwachung dieser Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2016 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2017 ihre Beschäftigungsdaten an die jeweilige Agentur für Arbeit melden, in deren Bezirk die Firma ihren Sitz hat.

Unternehmen müssen unbedingt beachten: Diese gesetzliche Frist kann nicht verlängert werden! Arbeitgeber, die diesen Termin verpassen, handeln ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhielten Anfang Januar 2017 das für die Anzeige erforderliche Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan (incl. Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms) auf CD-ROM.

Das Programm REHADAT-Elan ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter www.REHADAT-Elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden die Arbeitgeber weiterhin eine Möglichkeit, die Anzeigevordrucke zu bestellen.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit hier anzufordern.

Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber aus Vorpommern an folgende Telefonnummern  der Agentur für Arbeit Stralsund wenden:
0381/804 3676 Frau Wellnitz, 0381/804 3675 Frau Waldmann sowie an die kostenlose Arbeitgeberhotline der Bundesagentur 0800/ 4 5555 20.

Quelle: Agentur für Arbeit Stralsund

02/12/2017

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