Klimawandel

Fachkräfte aus Drittstaaten beschäftigen

Hochqualifizierte Mitarbeiter und andere Fachkräfte werden verstärkt gesucht.

Eine Möglichkeit, den Bedarf an Fachkräften zu decken, ist die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer nicht nur aus dem europäischen Ausland (mit freiem Arbeitsmarktzugang), sondern auch aus sogenannten Drittstaaten.

Bei diesen gilt es allerdings einiges zu beachten.
Gesetzliche Grundlage ist die Beschäftigungsverordnung (BeschV), die die Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuert und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen sie und die bereits in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer zum Arbeitsmarkt zugelassen werden können.
In der Regel ist grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, um ausländische Arbeitnehmer (außerhalb der EU) zu beschäftigen.

Ausnahmen:

1. bei Fachkräften, deren Beruf in der Positivliste aufgeführt wird

In dieser Positivliste werden die sogenannten Mangelberufe aufgeführt.
Was in diese Kategorie fällt, wird jährlich gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit festgelegt.
Die Liste weist Berufe und Berufsgruppen aus, in denen ein Fachkräftemangel herrscht und für die ein Zugang für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung besteht.
Voraussetzung ist hier aber in jedem Fall die Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen qualifizierten, d. h. mindestens zweijährigen Berufsausbildung.

Die Positivliste soll Beschäftigten aus Drittstaaten den unkomplizierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und mit qualifizierter Zuwanderung den Fachkräftebedarf der deutschen Wirtschaft zu decken.

2. bei Hochqualifizierten die Blaue Karte EU.

Mit der Blauen Karte EU (§ 19a Aufenthaltsgesetz) können Drittstaatsangehörige, die einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen, einen Aufenthaltstitel zum Zweck einer ihrer Qualifikation angemessenen Beschäftigung erhalten.
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel mit Arbeitsmarktzugang. Sie wird durch die Ausländerbehörde am Wohnort des ausländischen Arbeitnehmers erteilt und berechtigt zum Aufenthalt und zur qualifizierten Beschäftigung in Deutschland.

Auf den Seiten der Bundesregierung “Make it in Germany”  und auf den Seiten des BAMF findet man ausführliche Informationen sowohl für (potenzielle) Zuwanderer (in verschiedenen Sprachen) als auch für Arbeitgeber. 

2017-02-10 (aktualisiert 2022-03-31)

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