Aktionswoche zur Inklusion

Mit der bundesweiten „Woche der Menschen mit Behinderung“ betont die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihren Einsatz für die gleichberechtigte Teilhabe dieser Menschen am Arbeitsmarkt und will mit der Aktionswoche vom 28. November bis 2. Dezember 2016 das Thema Inklusion durch die öffentliche Diskussion stärker in das Bewusstsein der Gesellschaft rücken.

„Für Menschen mit Behinderung kann der Weg in den Arbeitsmarkt steinig sein. Mit unserer Beteiligung an der bundesweiten Aktionswoche wollen wir Betriebe zum Umdenken bewegen und gleichzeitig Menschen bei der Suche nach Arbeit Mut machen. Viele Unternehmen haben bereits erkannt, dass Menschen mit Behinderung leistungsstark sind – und das trotz Handicap. An alle anderen appelliere ich: Nutzen Sie die Chancen einer Beschäftigung und auch die Fördermöglichkeiten, die Ihnen helfen, einen Arbeitsplatz entsprechend umzugestalten!“, so Guntram Sydow, Chef der Schweriner Arbeitsagentur. „Wir müssen die Integration von Menschen mit Behinderung in unsere Arbeitswelt mehr und mehr als Selbstverständlichkeit betrachten. Dabei setzen wir auf fundierte Beratung durch besonders geschulte Fachkräfte.“

Auf diesem Weg konnte schon viel erreicht werden: Im Jahr 2014 stieg die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten (einschließlich gleichgestellter Personen) gegenüber dem Vorjahr um 27.400 oder 2,8 Prozent auf nunmehr 1.014.100. Damit hat sich die positive Entwicklung auch im längerfristigen Vergleich fortgesetzt, wobei der Anstieg auch demografische Gründe hat.
Die Beschäftigungsquote lag 2014 bei 4,7 Prozent (private Arbeitgeber: 4,1 Prozent; öffentliche Arbeitgeber: 6,6 Prozent) und damit auf dem Niveau des Vorjahres. Das gesetzliche Ziel – auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen – wurde damit noch nicht erfüllt. Die BA rechnet für das Anzeigejahr 2015 mit einer Fortsetzung der positiven Entwicklung.

In den ersten 10 Monaten des Jahres 2016 konnten 52.800 schwerbehinderte Menschen ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt beenden. Das sind fast so viele wie im Vorjahreszeitraum. Im Oktober 2016 waren bundesweit 164.200 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet, 5,7 Prozent weniger als im Vorjahr (Rückgang der Arbeitslosigkeit insgesamt: -4,1 Prozent). Prägend für die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist dabei nach wie vor der hohe Anteil Älterer.

In Westmecklenburg etwa sind aktuell 1.126 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet, schreibt die zuständige Agentur in einer Pressemitteilung.  Dem gegenüber stehen rund 850 unbesetzte Pflichtarbeitsplätze bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern, die die vorgeschriebene Beschäftigungsquote von fünf Prozent nicht erfüllen und stattdessen einen Ausgleich zahlen. Daher ist es notwendig, bei Arbeitgebern für mehr Inklusion im Arbeitsleben zu werben und auf die Beschäftigungspotenziale dieses Personenkreises aufmerksam zu machen.

Die BA engagiert sich weit über die Aktionswoche hinaus mit zahlreichen Initiativen und Maßnahmen, um die Inklusion in Deutschland voranzutreiben. Speziell in dieser Aktionswoche wird die BA bei Arbeitgebern für mehr Inklusion werben und auf die Beschäftigungspotentiale dieses Personenkreises aufmerksam machen.

Daten zur Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen

Hinweis:

Die BA unterstützt Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen zum Beispiel wie folgt:

Bei behinderten und schwerbehinderten Menschen kann die Förderhöhe bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate betragen. Nach Ablauf von 12 Monaten mindert sich der Eingliederungszuschuss um 10 Prozentpunkte. Eine Minderung auf weniger als 30 Prozent der Bemessungsgrundlage wird nicht vorgenommen.
Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen kann die Förderdauer bis zu 60 Monate und ab dem vollendeten 55. Lebensjahr bis zu 96 Monate betragen. Der Eingliederungszuschuss mindert sich nach Ablauf von 24 Monaten um 10 Prozentpunkte jährlich. Auch in diesen Fällen erfolgt keine Minderung auf weniger als 30 Prozent der Bemessungsgrundlage.

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2016-11-29

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