LKW-Maut auf allen Bundesstraßen: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vorgelegt.
Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12 800 km Bundesautobahnen sowie auf rund 2300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen. Der Großteil der ca. 40 000 km Bundesstraßen ist jedoch nicht mautpflichtig, obgleich Lkw sämtliche Bundesstraßen befahren und die Verkehrsinfrastruktur damit belasten, so die Bundesregierung. Um die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, soll die Nutzerfinanzierung konsequent vorangetrieben und die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen erhoben werden. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen schaffen. Spätestens bis Ende 2017 soll zudem eine Prüfung der Ausweitung der Maut auf kleinere Lkw (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) und auf Fernbusse durchgeführt werden.
Zwei Milliarden Euro für den Bund sind drin
Die Bundesregierung verspricht sich durch die Erhebung der Maut für Lkw auf allen Bundesstraßen zusätzliche Einnahmen von bis zu 2 Mrd. Euro jährlich, die sie in die Verkehrsinfrastruktur reinvestieren will. Da mehr Nutzer an den Kosten beteiligt werden sollen, würden die Lasten der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur breiter und damit gerechter verteilt. Darüber hinaus entstünden zusätzliche Anreize, Lkw einzusetzen, die die Umwelt weniger belasten. Lkw mit einem hohen Schadstoffausstoß zahlen vergleichsweise hohe Mautsätze. Daher rentiert es sich für Unternehmen, ihren Fuhrpark mit Lkw auszustatten, die einen geringeren Schadstoffausstoß haben.
Weiterführende Hinweise:
Bundesratsdrucksache 281/16