Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und die Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) weisen in einer Pressemitteilung darauf hin, dass der Verkauf von Medikamenten durch Privatpersonen verboten ist.
„Arzneimittel sind Waren besonderer Art, die oftmals eine ärztliche Verschreibung erfordern. Aus diesem Grund ist es gut und richtig, dass sie nur in Apotheken abgegeben werden dürfen, wo eine fachkundige Beratung durch die Apothekenmitarbeiter sichergestellt ist“ sagte Gesundheitsministerin Birgit Hesse. „So wird auch die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit abgegebener Arzneimittel sichergestellt.“
Das Verbot gilt für geöffnete oder ungeöffnete Arzneimittelpackungen. Sie dürfen weder per Annonce in den Printmedien, per Aushang am Schwarzen Brett oder über elektronische Plattformen, wie etwa eBay oder Amazon, zum Kauf angeboten werden. Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorgaben.
Der – auch fahrlässige – Verstoß gegen die für Arzneimittel geltenden Rechtsvorschriften kann durch die zuständigen Behörden verfolgt und geahndet werden.
29.09.2016