Kulturfördersonderprogramme M-V 2017

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In Mecklenburg-Vorpommern läuft die Kulturförderung seit dem Jahr 2015 nach neuen Kriterien ab. Foto: Ralph Schipke

Das Land M-V legt für das Jahr 2017 verschiedene Sonderförderprogramme auf. Neben einem Förderprogramm für Investitionen sind ein Programm zur Sicherung von schriftlichen und audiovisuellen Kulturgütern, eine Projektförderung im Rahmen des Landesheimatprogramms und ein Förderprogramm zur Stärkung der Erinnerungskultur geplant.

Verlässliche Förderung und weniger Bürokratie: In Mecklenburg-Vorpommern läuft die Kulturförderung seit dem Jahr 2015 nach neuen Kriterien ab. Mit dem Drei-Säulen-Modell gestaltet das Land die Förderung transparenter. Die Förderdauer einzelner Projekte kann verlängert und der Verwaltungsaufwand soll reduziert werden. Außerdem sollen die Landesmittel zügiger an die Projektträger ausgereicht werden. Eine finanzielle Beteiligung des Landes ist möglich, weil direkt Steuergelder in die Kulturszene fließen. Nach Abschluss eines Förderjahres veröffentlicht das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Übersicht der Projekte und Projektträger, die eine Förderung erhalten haben.

Drei-Säulen-Modell der Kulturförderung

Die erste Säule der kulturellen Projektförderung umfasst die kulturelle Grundversorgung. Dabei geht es um den lokalen und überregional wirkenden Erwerb von kulturellen und künstlerischen Grundkompetenzen. Die zweite Säule der Kulturförderung enthält Projekte von überregionaler Bedeutung wie die dauerhafte Förderung von überregional wirkenden Einrichtungen und Projekten sowie die Landesverbandsarbeit. In der dritten Säule der Kulturförderung werden sonstige herausragende Projekte gefördert. Dabei sollen besonders innovative Projekte aus allen Genres jährlich neu ausgewählt werden.

Kulturschaffende und Projektträger, die von dieser Förderung profitieren wollen, sollen bis zum 1. Oktober 2016 einen gesonderten Antrag einreichen.

  • Investitionsprogramm (500.000 €)
    • Technische Ausstattung der Film- und Medienwerkstätten (50.000 €)
    • Ausrüstung für die ehrenamtliche Bodendenkmalpflege und Unterwasserarchäologie (100.000 €)
    • Ausstattung von Wohnateliers der Künstlerhäuser (50.000 €)
    • „Kino up ́n Dörp“ – Technische Ausstattung der Kinos auf dem Lande (Abspielringe) (50.000 €)
    • Technische Ausstattung der Live- Spielstätten (50.000 €)
    • Innovations- und Kofinanzierungsfonds (150.000 €)
  • Programm zur Sicherung von schriftlichen und audiovisuellen Kulturgütern (100.000 €)
  • Landesprogramm Erinnerungskultur (100.000 €)
    • Zuständig für die Umsetzung dieses Programms ist die Landeszentrale für politische Bildung (LpB). Dort sind auch entsprechende Anträge einzureichen.
  • Projektförderung „Meine Heimat – Mein modernes Mecklenburg-Vorpommern“ (100.000 €)

Weitere Informationen zu den Kulturfördersonderprogrammen
Antragsunterlagen und Hinweisen

21. September 2016

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