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Neuen Regeln bei Berufszulassung von Immobilienfachleuten

Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum müssen künftig mit neuen Regeln bei der Berufszulassung rechnen.

Die Bundesregierung hat am 31. August 2016 den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum beschlossen. Dem Bundesrat wird der Entwurf am 14. Oktober 2016 vorgelegt.

Sachkunde belegen

Immobilienmakler sollen künftig neben der Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen ihre Sachkunde belegen, um eine Erlaubnis zur Ausübung ihrer Tätigkeit zu bekommen. Verwalter von Wohneigentum benötigen erstmals eine Erlaubnis, um arbeiten zu dürfen. Um diese zu erhalten, müssen sie ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Sachkunde und eine Berufshaftpflichtversicherung aufzeigen. Auch die Mitarbeiter von Immobilienmaklern und Wohneigentumsverwaltern müssen künftig über die erforderliche Qualifikation verfügen. Kreditinstitute unterliegen ebenfalls diesen Erlaubnispflichten. Geplant sind eine Übergangszeit von zwölf Monaten und eine “Alte-Hasen-Regelung”. Ein “Alter-Hase” ist, wer mindestens die letzten sechs Jahre ununterbrochen selbstständig als Immobilienmakler bzw. Verwalter von Wohneigentum tätig war und dies nachweisen kann. Die Regelungen werden in § 34 c Gewerbeordnung verankert.

Qualität der Dienstleistungen soll verbessert werden

Durch die Einführung des Sachkundenachweises soll die Qualität der von Wohnungseigentumsverwaltern und Immobilienmaklern erbrachten Dienstleistungen verbessert und damit das Vertrauen gestärkt werden. Mit der verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung für Wohnungseigentumsverwalter sollen Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden geschützt werden, die durch eine fehlerhafte Berufsausübung des Verwalters entstehen können. Es ist geplant, das Gesetz bundeseinheitlich umzusetzen.

21. September 2016

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