Insolvenzgeldumlage, Krisenmanagement, Rechengrößen in der Sozialversicherung

Nur wenige Entlassungen wegen Einführung Mindestlohn

Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat in einer Studie zu den Folgen der Einführung des Mindestlohns im Bezug auf Beschäftigungsverluste festgestellt, dass diese Einführung nur in seltenen Fällen zu Entlassungen geführt hat.

So ergab die Studie, dass nur 4,7 % der befragten Betriebe sich wegen des Mindestlohns von Mitarbeitern getrennt haben und weitere 2,4 % der Firmen entsprechende Pläne hätten.
Wurde Personal reduziert, geschah dies laut der Studie vor allem durch eine Zurückhaltung bei Neueinstellungen (bei 10,4 % der Firmen, 5,3 % würden dies in Zukunft tun).

Weitere Reaktionen der Unternehmen auf die Einführung des Mindestlohns bestanden darin, dass:

  • Arbeitszeiten reduziert wurden
  • Waren oder Dienstleistungen teurer wurden
  • Investitionen heruntergefahren oder verschoben wurden
    bzw. in wenigen Fällen:
  • menschliche Arbeit durch Maschinen ersetzt wurde oder
  • von Ausnahmen vom Mindestlohn Gebrauch gemacht wurde (etwa bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen)

Einbezogen in diese Studie wurden auch Betriebe, die indirekt vom Mindestlohn betroffen sind. Hier kam es zum Teil sogar zu positiven Effekten, weil zum Beispiel Niedriglohnkonkurrenten weggefallen sind. Negativ für diese Betriebe hat es sich aber u. a. ausgewirkt, wenn etwa in der Wertschöpfungskette Preiserhöhungen die Mindestlohneffekte bei Zulieferern oder Dienstleistern ausgleichen sollen.

Das IAB führt aus, dass es bis zu 60.000 Beschäftigungsverhältnisse zusätzlich geben könnte, wenn der Mindestlohn nicht eingeführt worden wäre. Allerdings sei auch im vergangenen Jahr, dem ersten mit der Einführung des Mindestlohns, die Gesamtzahl der Beschäftigten in Deutschland weiter gestiegen. Auch deshalb seien negative Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns moderat geblieben.

Das Institut, das zur Bundesagentur für Arbeit gehört, befragte im Herbst 2016  mehr als 16.000 Unternehmen. Gut 20 % dieser Unternehmen gaben an, direkt oder indirekt von der Einführung des Mindestlohn betroffen zu sein, und wurden zu den Folgen befragt.

Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Hinweis:

Ab dem 01.01.2017 steigt der Mindestlohn auf 8,84 €.
Hier unsere News vom 06.07.2016 zum Thema Mindestlohnerhöhung.

2016-08-19

 

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