Neuer IHK-Realsteuer-Atlas für Westmecklenburg erschienen

 

Der 88-seitige Realsteuer-Atlas zeigt ausführlich und übersichtlich sowohl die Hebesätze für die Grundsteuer als auch die Hebesätze für die Gewerbesteuern der entsprechenden Städte und Gemeinden in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie der kreisfreien Landeshauptstadt Schwerin auf.

Gerade für Existenzgründer ist diese Dokumentation eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Standortsuche. Doch auch bereits ansässige Unternehmen bekommen hiermit eine aktuelle Argumentationshilfe in die Hand, um bei ihren gewählten Kommunalpolitikern die Entwicklung im Bereich der Gemeindefinanzen zu hinterfragen. Zudem dient sie den wirtschaftlich verantwortungsvoll denkenden Kommunalpolitikern als wichtige Entscheidungshilfe bei der Absenkung der Hebesätze.

Gewerbesteuerhebesätze stark gestiegen
Grundsätzlich ist jeder im Inland ansässige stehende Gewerbebetrieb verpflichtet, Gewerbesteuer auf seinen Gewerbeertrag abzuführen. Nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) ist ein Gewerbebetrieb jede selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Als ein Gewerbebetrieb zählt nicht die Betätigung als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, die Ausübung eines freien Berufes oder eine andere selbständige Tätigkeit.
Im Jahr 2016 beträgt der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz für die Region Westmecklenburg 328,00 Prozent. Damit liegt er über dem Vorjahreswert von 318,47 Prozent. Die Spitzenplätze belegen die Hansestadt Wismar mit 450 Prozent und die Landeshauptstadt Schwerin mit 420 Prozent, gefolgt von der Gemeinde Redefin mit 400 Prozent. Alle weiteren Städte und Gemeinden der Region Westmecklenburg haben den Hebesatz auf ≤ 380 Prozent festgelegt. Den niedrigsten Hebesatz von 200 Prozent ist in den Gemeinden Gadebusch, Rögnitz, Dragun, und Königsfeld (Landkreis Nordwestmecklenburg) zu verzeichnen. Welche Kommunen im Einzelnen welchen Hebesatz festgelegt haben, ist im Detail dem Realsteuer-Atlas 2016 zu entnehmen.
Grundsteuer
Die Grundsteuer gehört ebenfalls zu den Realsteuern. Steuerobjekt bei der Grundsteuer ist der Grundbesitz. Dabei werden zwei Steuern unterschieden:

1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke)
2. Grundsteuer B (sonstige genutzte Grundstücke).

Den geringsten Hebesatz der Grundsteuer A in Höhe von 200 Prozent erheben im diesem Jahr lediglich 10 Gemeinden in Westmecklenburg. Der höchste Hebesatz liegt auch in diesem Jahr bei 900 Prozent und wird u.a. von den Gemeinden Pritzier und Hülseburg erhoben.

Bei dem Hebesatz der Grundsteuer B ist die Landeshauptstadt Schwerin mit einem Hebesatz von 630 Prozent erneut Spitzenreiter. Der niedrigste Hebesatz liegt wieder bei 300 Prozent und wird von lediglich 18 Gemeinden erhoben.

„Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin setzt sich auch weiterhin für die völlige Abschaffung der Gewerbesteuer ein, wobei den Gemeinden andere Steueranteile als Äquivalent zugestanden werden müssen. Nur durch die vollständige Abschaffung der Gewerbesteuer kann sich die deutsche Wirtschaft von einem bedeutenden negativen Standortfaktor befreien, um somit ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit auch in Zukunft sichern zu können“, so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin.

Interessierte können den Realsteuer-Atlas Westmecklenburg 2016 kostenlos bei der IHK zu Schwerin unter Tel.: 0385 5103-502, E-Mail: reimann@schwerin.ihk.de anfordern oder online als PDF-Datei auf der Internetseite der IHK zu Schwerin www.ihkzuschwerin.de unter der Dokumentennummer 2615 abrufen.

28.7.2016

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