Bürokratieabbau

Am 22. Juni 2016 hat die Bundesregierung das Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung 2016″ beschlossen. Ziel ist, Recht einfach, verständlich und zielgenau auszugestalten sowie Belastungen, die durch rechtliche Regelungen entstehen, spürbar zu reduzieren.

Zu den angekündigten Maßnahmen zählt insbesondere die Erarbeitung eines Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG II).
Weitere Entlastungen der Wirtschaft sollen u. a. erreicht werden durch eine Stärkung der elektronischen Rechnung (ZUGFeRD), die Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für das Marktstammdatenregister für die Energiewirtschaft und die Einführung einer Internetplattform „Sozialversicherung für Arbeitgeber”, die Arbeitgeber über ihre sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten informiert. Das Informationsportal wird allerdings keine Funktionen enthalten, mit denen der Arbeitgeber Meldungen, Bescheinigungen oder Anträge abgeben könnte.

Zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG II):

Das BEG II ist Bestandteil des Arbeitsprogramms „Bessere Rechtsetzung 2016″.
Ziel ist es, durch Bürokratieabbau kurzfristig greifende und spürbare Entlastungen für die Wirtschaft zu schaffen. Der Fokus liegt dabei auf kleinen Betrieben bis 2-3 Mitarbeitern, die typischerweise am meisten von Bürokratie belastet sein sollen.

Das BEG II sieht Anpassungen im Sozialgesetzbuch vor, v. a. mit Blick auf die Fälligkeitsregelung für die Beiträge zur Sozialversicherung: § 23 SGB IV soll dahingehend geändert werden, dass stets der Vormonat Grundlage für die Beitragsabführung sein kann. Dadurch können die Betriebe jährlich um 64 Mio. Euro entlastet werden.

Weitere Anpassungen sollen im Steuerrecht erfolgen (Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge, der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung und der Kleinunternehmergrenze für die Umsatzsteuer).

Ferner sind Erleichterungen bei der Aufbewahrung von Lieferscheinen in der Abgabenordnung vorgesehen.

Die steuerrechtlichen Änderungen stellen nur kleine Verbesserungen dar.

Schließlich sollen die Unternehmen durch eine Stärkung des E-Government und der E-Verwaltung entlastet werden. Hierzu zählen eine Änderung des E-Government-Gesetzes, die elektronische Pflegedokumentation sowie Anpassungen der Handwerksordnung, die u.a. den im Handwerk fortschreitenden digitalen Kommunikationsformen Rechnung tragen.

Weitere Änderungen betreffen Anpassungen des allgemeinen Verfahrens zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, den Aufgabenkatalog der Handwerkskammern, die Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Kammern in digitalen Medien, die Modernisierung der Verfahren zur Eintragung in die Handwerksrolle und darauf bezogene Auskunftspflichten sowie durch die Richtlinie 2013/55/EU betroffene Vorschriften der Handwerksordnung.

Zur Information siehe auch: Erstes Bürokratieentlastungsgesetz

2016-07-26

Zur Info:
Das Bürokratieentlastungsgesetz wurde am 03.08 2016 vom Bundeskabinett beschlossen und wird voraussichtlich zum 01.01.2017 in Kraft treten.

 

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