Mindestlohnanpassung auf 8,84 Euro zum 1. Januar 2017

Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) hat die paritätisch besetzte Mindestlohnkommission (je drei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie ein stimmberechtigter Vorsitzender)  alle zwei Jahre über eine Mindestlohnanpassung zu beschließen.
Dies hat nach dem Gesetz erstmals zum 30. Juni 2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zu erfolgen.

In ihrer Sitzung am 28. Juni 2016 hat die Mindestlohnkommission (MLK) beschlossen, den Mindestlohn mit Wirkung ab 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde festzusetzen.

Grundlage für die Entscheidung der MLK ist der Tarifindex des Statistischen Bundesamtes, der die Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland abbilden soll.
Maßgeblich für die Ermittlung des Tarifindex ist dabei nicht der Abschluss oder das Inkrafttreten eines Tarifvertrages, sondern der erstmalige Auszahlungszeitpunkt der Tariferhöhung.
Demnach fließen die bis Juni 2016 ausgezahlten Tariferhöhungen noch in den Tarifindex und somit in die Anpassung des Mindestlohns mit ein.

Kredit berechnen 1 Foto Grit GehlenDie Anhebung des Mindestlohns um 4,0 % auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde berücksichtigt allerdings auch den Abschluss im Öffentlichen Dienst, obwohl dieser wegen des Auszahlungszeitpunktes im Juli dieses Jahres grundsätzlich nicht zu berücksichtigen gewesen wäre. Im Beschluss wurde jedoch festgehalten, dass bei der nächsten Anpassungsentscheidung der MLK im Jahr 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 als Basis auf einen Betrag von 8,77 Euro (also ohne Berücksichtigung des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst) abzustellen sei, um zu verhindern, dass diese Tarifsteigerung doppelt in die Anpassung einfließt.

Hier ist der Beschluss im Wortlaut zu finden.

2016-07-06

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