Fördermittel-Agraranträge bis spätestens 17. Mai einreichen

51 Landwirte haben im vergangenen Jahr ihre Anträge auf EU-Direktzahlungen bzw. Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) verspätet eingereicht und somit unnötige Kürzungen in Kauf genommen. Landwirtschaft Acker Foto Grit Gehlen

 

Deshalb weist Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus noch einmal ausdrücklich auf eine rechtzeitige Einreichung der digitalen Antragsunterlagen in 2016 hin: „Es gibt Fristen, die einzuhalten sind. Nur dann können wir gewährleisten, dass den Unternehmen keine finanziellen Einbußen entstehen. Und daran ist uns insbesondere in Zeiten der Krise sehr gelegen.“ Letzter Termin ist der 17. Mai 2016. Danach können Anträge nur noch bis 13. Juni 2016 unter Kürzung der Beihilfen eingereicht werden. Anträge die noch später eingehen, gelten als verfristet und können nicht mehr berücksichtigt werden.

In 2016 erhielten die Antragsteller ihre Unterlagen im Rahmen der Agrarförderung wegen der Einführung eines georeferenzierten Antragsverfahrens ausschließlich in digitaler Form auf DVD (Luftbilder) bzw. zum Herunterladen (Antragssoftware und betriebsbezogene Daten). Mit der Nutzung der digitalen Antragstellung kann der Agrarantrag per Datenträger oder online eingereicht werden. Maßgeblich für die Berücksichtigung der Anträge ist das Eingangsdatum des unterschriebenen Datenträgerbegleitscheins.

Bislang sind 3.100 Anträge in den zuständigen Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von bisher ca. 64 % der Gesamtanträge in 2015.

12.5.2016

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