Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts tritt in Kraft

EU 2Die EU-Kommission hat mit dem Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt.
Das Modernisierungspaket umfasst die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU), die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2014/25/EU) und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU).
Die EU-Vergaberechtsmodernisierung zielt darauf ab, das Regelwerk für die Vergaben entsprechend den aktuellen Bedürfnissen des Binnenmarktes weiterzuentwickeln und den Mitgliedstaaten zugleich neue Handlungsspielräume einzuräumen. Damit sollen die Vergabeverfahren effizienter, einfacher und flexibler gestaltet werden, wodurch gerade die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren erleichtert werden soll.

Nachdem Bundestag und Bundesrat  Anfang des Jahres der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) zugestimmt haben, tritt diese zum 18.04.2016 in Kraft.

Bereits heute nutzen öffentliche Auftraggeber zum Einkauf von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen die Möglichkeiten der elektronischen Vergabe (eVergabe). Ab dem 18.04.2016 gilt nunmehr zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien die Pflicht zur elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren. Obwohl diese Verpflichtung zunächst nur für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt, beabsichtigen einige öffentliche Auftraggeber in M-V die eVergabe grundsätzlich losgelöst von den Auftragswerten und ebenso bei vereinfachten Vergabeverfahren, wie z. B. der beschränkten Ausschreibung zu nutzen.

Das bedeutet für Unternehmer nicht nur, dass sie künftig alle europaweit bekannt gemachten Ausschreibungen sowie die dazugehörigen Vergabeunterlagen im Internet auf sogenannten Vergabeplattformen kostenfrei finden und sich auf diese bewerben können, sondern auch, dass die Auftraggeber ihre Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung stellen werden – bis hin zur Aufforderung an die Bieter, die Angebote in elektronischer Form einzureichen.

 

Die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V. (ABST) bietet in diesem Zusammenhang zwei Informationsveranstaltungen zum Thema “Fit für die eVergabe” an, am 11.05.2016 in Schwerin und am 12.05.2016 in Rostock (Kosten: 30,00 €/Veranstaltung). Eine zeitnahe, schriftliche Anmeldung ist unbedingt erforderlich, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Für Schnellentschlossene besteht eventuell noch die Chance, sich für eine der kostenlosen Veranstaltungen des landeseigenen Betriebes für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) anzumelden (Termine: 26.04.2016 in Schwerin, 27.04.2016 in Neubrandenburg, 28.04.2016 in Rostock, jeweils von 18.00 bis 20.00 Uhr). Letzter Termin für die Anmeldung ist der 15.04.2016.

 

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2016-04-14

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