Strengere Regeln für Bewachungsgewerbe

Bis zum 31. Dezember 2017 soll zudem ein zentrales Bewacherregister errichtet werden, in dem bundesweit Informationen über Bewachungsunternehmer und das eingesetzte Bewachungspersonal elektronisch erfasst werden.

Das Kabinett hat den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden das Bewachungsrecht verschärft und der Vollzug verbessert.
Bundesminister Gabriel: “Die besondere Situation bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und die steigenden Sicherheitserfordernisse von Großveranstaltungen machen schärfere Regelungen für das Bewachungsgewerbe erforderlich. Das haben gerade auch die Vorfälle in Flüchtlingsunterkünften im vergangenen Jahr gezeigt. Wir müssen die Qualität und Zuverlässigkeit der privaten Sicherheitsdienstleister erhöhen und ‘schwarze Schafe’ aussortieren.”
Bewachungsunternehmer müssen künftig eine Sachkundeprüfung ablegen und werden regelmäßig alle drei Jahre auf ihre Zuverlässigkeit geprüft. Dazu sollen die zuständigen Behörden eine polizeiliche Stellungnahme einholen. Zusätzlich kann eine Abfrage bei der Verfassungsschutzbehörde erfolgen. Auch die Zuverlässigkeit des eingesetzten Bewachungspersonals soll spätestens alle drei Jahre überprüft werden. Bei Personen, die in leitender Funktion mit der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder Großveranstaltungen eingesetzt werden, ist ein Sachkundenachweis vorzulegen.

31.3.2016

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