Start des ersten Ideenwettbewerbs für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

 

Wettbewerb Kreativwirtschaft MVDas Wirtschaftsministerium startet den ersten Ideenwettbewerb für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. „Gesucht werden landesweit Projekte, Themen und Initiativen zur Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Ich möchte weiter Impulse zur Förderung des Bekanntheitsgrades dieser innovativen jungen Branche setzen, zugleich den ländlichen Raum stärken und zu mehr Kooperation mit anderen Unternehmen, wie beispielsweise der Tourismuswirtschaft, dem Handwerk und der Industrie, anregen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe .

Projektideen für Kreativbranche gesucht

Es werden zukunftsweisende Projektideen, vor allem für branchenübergreifende Projekte, Produkte und Prozesse für die Förderung und Einbindung der Branche gesucht, die das Wachstums-, Innovations- und Beschäftigungspotential der Kultur- und Kreativwirtschaft erschließen, vermarkten und weiter zu entwickeln helfen. Wichtig ist ferner, die Nachfrage anderer Branchen nach kreativen und innovativen Leistungen der Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, die Kooperationsbereitschaft sowie den branchenübergreifenden Dialog zu steigern“, so Glawe weiter. Die Zusammenarbeit der Kreativwirtschaft und Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen sollen angestoßen und gestärkt werden, um so die Marktchancen der daran beteiligten Unternehmen weiter zu verbessern.

Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Branche der Kultur- und Kreativwirtschaft durch viele Kleinstunternehmen und freiberuflich Tätige geprägt. Derzeit gibt es etwa 2.660 Selbstständige und Unternehmen mit rund 9.500 Beschäftigten sowie rund 2.900 Mini-Selbstständige und etwa 2.400 Mini-Beschäftigte (Stand 2013/2014). Insgesamt bietet die Kultur- und Kreativwirtschaft rund 17.500 Arbeitsplätze – vom Vollzeitbeschäftigten bis zum geringfügig Tätigen. Als Kultur- und Kreativwirtschaft werden Unternehmen bezeichnet, die überwiegend erwerbswirtschaftlich agieren und sich mit Schaffung, Produktion, Verteilung und der medialen Verbreitung von kulturellen oder kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen. Das Wirtschaftsfeld wird in elf Teilmärkte eingeteilt, unter anderem gehören die Musikwirtschaft, die Medienwirtschaft, der Markt für Darstellende Künste und der Werbemarkt dazu.

Art und Umfang, Höhe der Projektförderung/Pro­jekt­vergütung

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Erfahrungen und Bezug zur Kultur- und Kreativwirtschaft. Soweit es sich um Unternehmen handelt, gilt die jeweils gültige Definition der Europäischen Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Ausgewählte Projekte sollen aus Landesmitteln im Rahmen von Dienstleistungsverträgen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgesetzt werden.

In 2016 stehen für diesen Wettbewerb bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Ein Projekt sollte eine Laufzeit von maximal 12 Monaten (2016 bis einschließlich 2017) nicht überschreiten. Die Höhe der Projektförderung/Projektvergütung beträgt höchstens 40.000 Euro (netto) pro Vorhaben.

Die Projekte sind in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen.
Ihre Bewerbungen/Einreichungen zum Ideenwettbewerb sind in einem geschlossenen Umschlag mit dem Vermerk/Stichwort „Ideenwettbewerb Kultur- und Kreativwirtschaft 2016/2017“ per Post bis spätestens 29. April 2016 (Eingangsstempel) bei nachfolgender Adresse einzureichen:

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus
Mecklenburg-Vorpommern
Referat 200
Stichwort „Ideenwettbewerb Kultur- und Kreativwirtschaft 2016/2017“
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin

Entscheidungen:
Der Wettbewerb wird in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt.
Bitte reichen Sie für die erste Runde bzw. erste Phase des Ideenwettbewerbs folgende Unterlagen ein:
–    Angaben zu Ihrem Unternehmen, u. a. Zahl der Beschäftigten,
–    ein Kurzexposé/Konzept/eine Projektbeschreibung, Zielstellungen, ggfs. Projektpartner (auf maximal 5 Seiten, Arial 12 und ggfs. Anlagen),
–    einen groben Kosten- und Zeitplan (Personal- und Sachkosten),
–    Referenzen/Empfehlungen für die Umsetzung vergleichbarer Projekte.

Ein Projektbeirat bzw. eine Jury wird unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern über ihre Bewerbungen und Projektideen in einem Auswahlverfahren mit zwei Auswahlphasen einvernehmlich entscheiden. Dass Verfahren ist nicht öffentlich.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Umsetzung des Projektes. Auch die Entscheidung über die Auswahl der Bewerbung begründet keine verbindliche Zusage. Einreichungen können jederzeit schriftlich zurückgezogen werden.

Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen stehen auch auf der Startseite des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern zum Download unter www.wm.mv-regierung.de zur Verfügung.

 

8.3.2016

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