Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt gemeinsam mit der juris GmbH den Online-Service www.rechtsprechung-im-internet.de bereit.
Die funktionale Ausgestaltung des Portals bietet viele Vorzüge:
Die Entscheidungen werden grundsätzlich ungekürzt bereitgestellt. Nachgewiesen werden dabei neben bestimmten Basisinformationen wie dem Aktenzeichen oder dem Entscheidungsdatum auch die Leitsätze des Gerichts, die Rechtsnormen, die für den Inhalt der Entscheidung von Bedeutung waren, oder Informationen zu Entscheidungen der Vorinstanzen.
Bereits zum Start der Rechtsprechung im Internet werden in der Datenbank ca. 32.000 Entscheidungen zur Verfügung stehen; jährlich werden ca. 6.000 weitere hinzukommen.
Der Datenbestand wird täglich aktualisiert.
26.2.2016