Einer aktuellen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands BITKOM zufolge benutzen drei von vier Unternehmen (75 Prozent) Social Media für die interne und externe Kommunikation. Foto: Grit Gehlen

Orientierungshilfe zum Datenschutz

Die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder haben eine Orientierungshilfe für die Wirtschaft zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz vorgelegt.

Die Orientierungshilfe geht auf die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der E-Mail- und Internetnutzung am Arbeitsplatz ein.
Die Datenschutzbehörden machen zudem Ausführungen zum Umgang mit E-Mail- und Internetnutzung bei Geheimnisträgern sowie zum Einsatz von Spamfiltern und Virenschutz.
Auf der Grundlage dieser Ausarbeitung hat die Datenschutzkonferenz Muster für Betriebsvereinbarungen und Einwilligungserklärungen erstellt, die auf den letzten Seiten der Orientierungshilfe zu finden sind..

Die Datenschutzbehörden gehen weiterhin davon aus, dass bei erlaubter Privatnutzung von E-Mail und Internet der Arbeitgeber als Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bzw. des Telemediengesetzes TMG anzusehen ist.
Solange diese Frage nicht höchstrichterlich oder durch den Gesetzgeber geklärt sei, sollten die Arbeitgeber zur Vermeidung etwaiger Strafbarkeit davon ausgehen, Diensteanbieter zu sein.

Hinweis:
Neben (datenschutz-)rechtlichen Fragestellungen bei der (privaten) Nutzung von Mail und Internet durch die Mitarbeiter stellen sich natürlich auch immer sicherheitsrelevante Fragen.
Denn laut einer IBM-Studie haben über die Hälfte aller erfolgreichen Cyber-Angriffe ihre Ursache im leichtfertigen bzw. fehlerhaften Umgang der Nutzer mit den Online-Medien.
Verweisen möchten wir deshalb auch auf unseren Artikel „IT-Sicherheit in Deutschland“ vom 04.02.2016 bzw. auf unsere Download-Datei „Sicherheit im Internet“.

2016-02-14

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