Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld

Am 11. November 2015 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales einen Änderungsantrag beschlossen, mit dem die gesetzliche Bezugsdauer des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes von sechs Monaten auf zwölf Monate ausgedehnt werden soll.
Bisher betrug die Bezugsdauer sechs Monate, sie wurde jedoch in den vergangenen Jahren regelmäßig per Verordnung vom Bundesarbeitsministerium auf zwölf Monate verlängert.
Durch die jetzt vorgesehene Änderung wird die Frist von zwölf Monaten gesetzlich verankert.

Kurzarbeitergeld

 

Zur laufenden Regelung kann hier ein knapp 40-seitiges Merkblatt der Agentur für Arbeit zum Thema „Kurzarbeitergeld“ heruntergeladen werden.

 

Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld (Kug) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei unvermeidbarem, vorübergehendem Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, gezahlt.
Daneben muss zu erwarten sein, dass dadurch die Arbeitsplätze erhalten werden und Arbeitslosigkeit vermieden wird.

 

Hinweis:
Eine Sonderform des Kurzarbeitergeldes ist das Saison-Kurzarbeitergeld, mit dem der Problematik der witterungsbedingten (saisonbedingten) Arbeitsausfälle wirksam begegnet werden kann. Diese Ausfälle werden durch das normale Kug nämlich nicht abgedeckt.
Mehr dazu in unserem Artikel vom 10.12.2015.

2016-01-11

 

 

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