Neue Beratungsförderung

Zu Beginn des nächsten Jahres wird die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen – neu ausgerichtet.
Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen.
Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Richtlinie wird vorausichtlich Ende Dezember 2015 veröffentlicht und am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Wer wird gefördert?
Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an:
– junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
– Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
– Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Eine Antragstellung ist erst mit Inkrafttreten der Richtlinie möglich und muss vor Beginn der Beratung erfolgen.

Vor der Gründung:
Förderung von Existenzgründungsberatungen

Bei der Vorbereitung ihres Gründungsvorhabens können Existenzgründer sich von Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberatern helfen lassen. Diese Beratungsleistungen sind kostenpflichtig.
Eine Reihe von Bundesländern bietet daher einen Zuschuss zu den Beratungskosten an, so gibt es in Mecklenburg-Vorpommern die
Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks.

2015-12-30

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