Realsteuerhebesätze im Jahr 2016

„Der Trend zur Erhöhung der Realsteuerhebesätze hat sich auch für das Jahr 2016 fortgesetzt.
Betroffen sind alle drei Hebesätze, die Kommunen festlegen dürfen. Einzige Ausnahme ist die Gemeinde Priepert, welche ihren Hebesatz bei der Gewerbesteuer von 300 % auf den Mindesthebesatz von 200 % gesenkt hat.

Bei der Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben wird, liegen die höchsten Hebesätze mit 400 % bei den Gemeinden Datzetal, Gültz, Malchow und Neustrelitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sowie bei den Gemeinden Jatznick mit 450 % und Gribow mit 400 %.

Bei der Grundsteuer B für alle übrigen Grundstücke führt die Gemeinde Behrenhoff, Landkreis Vorpommern-Greifswald, mit 600 %, gefolgt von Neubrandenburg mit 550 % und Wackerow mit 500 %. Immer noch beachtliche 480 % verlangen Eggesin und Greifswald, Jatznick 450 %. Am wenigsten müssen die Einwohner von Nieden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit 200 % zahlen. Nieden ist die einzige Gemeinde, welche einen so niedrigen Hebesatz veranschlagt, alle anderen beginnen bei 300 %. Bei der Gewerbesteuer führt Jatznick mit 450 %, gefolgt von Neubrandenburg mit 440 % und Torgelow und Greifswald mit je 425 %. Der Mindesthebesatz wird nur noch in den Gemeinden Priepert und Schönbeck, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, erhoben.“
(IHK Neubrandenburg für das östlichen Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung 55/2015)

 

Zur Information:

Realsteuern sind Steuern, die vom Eigentümer einzelner Vermögensgegenstände erhoben werden.
Dazu gehören die Grund- und die Gewerbesteuer, die beide eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen darstellen. Jede Gemeinde legt hierzu jährlich die Realsteuerhebesätze fest.
Rathaus Gewerbe anmelden Foto Grit GehlenMit der Grundsteuer A werden alle Grundstücke besteuert, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, mit der Grundsteuer B alle übrigen Grundstücke. Gewerbesteuer muss jeder Gewerbebetrieb zahlen entsprechend des jeweiligen Gewerbeertrages.
Bemessungsgrundlage sind in beiden Fällen Messbetragsmitteilungen des Finanzamtes. Die Steuermessbeträge werden mit dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz multipliziert.
Die Hebesätze sind dabei von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich.

2015-12-16

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