Rentenversicherungsbericht 2015

Das Bundeskabinett hat kürzlich den „Rentenversicherungsbericht 2015” beschlossen.

Dieser enthält 9 Modellrechnungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie des zur Aufrechterhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsrücklage erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 5 bzw. 15 Jahren.
Die Modellrechnungen basieren dabei auf dem zur Zeit der Verabschiedung des Berichts geltenden Recht.

Behinderung Foto Grit GehlenNach der sog. „Mittleren Variante” bleiben in der allgemeinen Rentenversicherung die Beitragssätze bis 2019 konstant bei 18,7 %.
Man geht davon aus, dass die Durchschnittsentgelte der Versicherten in Westdeutschland im Jahre 2020 mit einer Zuwachsrate von 2,8 % ansteigen. Ab 2021 beträgt das Lohnwachstum konstant 3,0 %.

Für Ostdeutschland wurde unterstellt, dass bis 2030 das West-Lohnniveau erreicht wird, d. h. die Durchschnittsentgelte steigen dort um durchschnittlich 5,3 % pro Jahr.

Die versicherungspflichtige Beschäftigung nimmt von 2015 bis 2029 – aus demografischen Gründen – in den alten Bundesländern um 1,2 Mio. auf 30,0 Mio. und in den neuen Bundesländern um 0,4 Mio. auf 5,2 Mio. ab.

Über alle 9 Modellvarianten hinweg ergibt sich für 2019 in der allgemeinen Rentenversicherung ein möglicher Beitragssatz von 18,7 bis 19,0 % sowie für 2029 eine Spannbreite von 21,0 bis 22,0 %.
Die im SGB VI festgeschriebenen Beitragssatzobergrenzen von 20 % bis 2020 und 22 % bis 2030 werden in allen 9 Modellvarianten eingehalten.

2015-12-02

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