Meisterbrief bleibt Pflicht in der Augenoptik

Im Oktober 2013 startete die Europäische Kommission die sogenannte Transparenzinitiative, um alle reglementierten Berufe in der Europäischen Union zu evaluieren und zu prüfen, ob die jeweilige Reglementierung gerechtfertigt ist. Für die Augenoptik kam die Kommission nun zu einem positiven Urteil: Die Reglementierung in Form des Meistervorbehaltes sei sachlich begründet und bleibe deshalb im Interesse des Gesundheitsschutzes bestehen.

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen zeigt sich äußerst zufrieden mit dem Ergebnis. Das deutsche Handwerk und die Augenoptik stehen damit vorerst nicht mehr im Fokus der Deregulierungsbemühungen. EU Logo 2 Gleichwohl hat es sich die Kommission in ihrem Abschlussbericht vorbehalten, auch künftig regelmäßig zu prüfen, ob die Gründe für den Meistervorbehalt in der Augenoptik weiter bestehen.

29.10.2015

Print Friendly, PDF & Email