Neues Förderprogramm für Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

Gefördert werden Investitionsvorhaben im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns, die der Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten dienen. Ein Investitionsvorhaben kann als Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte gefördert werden.

Nicht gefördert werden der Erwerb von Grundstücken, Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen, der Erwerb von Kraftfahrzeugen, Schiffen, Schienenfahrzeugen und sonstigen überwiegend dem Transport dienenden und im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen, Investitionen, deren Finanzierung über Inzahlungnahme, Mietkauf oder Leasing erfolgt und die Errichtung und Modernisierung von Wohn- und Verwaltungsgebäuden. Stempel Foto Grit Gehlen

Für Investitionen, deren zuwendungsfähige Ausgaben mehr als 10.000 Euro betragen, kann ein nichtrükzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 Prozent gewährt werden. Bei Gründungsvorhaben, die mit einer Unternehmensnachfolge verbunden sind, kann sogar ein Zuschuss in Höhe von 35 Prozent bewilligt werden.

Der schriftliche Antrag ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg zu stellen. Die Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V) finden Sie HIER.

6.10.2015

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