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IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet

Im Gesetz ist u. a.  vorgesehen, dass Betreiber sogenannter „kritischer Infrastrukturen” ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für  Sicherheit in der Informationstechnik IT-Sicherheitsvorfälle melden müssen.

Zwischenzeitlich hat der Bundestag das Gesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Mit dem IT-Sicherheitgesetz ist u.a. eine Änderung von TKG und TMG verbunden.

Inhaltliche Änderungen sind im TKG insbesondere die Klarstellung, dass ein Diensteanbieter Bestands- und Verkehrsdaten auch zur Erkennung und Beseitigung von Störungen verwenden darf, die zu einer Einschränkung der Verfügbarkeit von Informations- und Kommunikationsdiensten oder zu einem unerlaubten Zugriff auf Telekommunikations- und Datenverarbeitungssysteme der Nutzerführen können.

Im TMG werden insbesondere die bestehenden Pflichten bei geschäftsmäßig angebotenen Telemedien um technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubten Zugriffen, zum Schutz personenbezogener Daten und zum Schutz vor Störungen ergänzt, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
Solange noch keine konsolidierte Fassung vorliegt, können Sie das IT -Sicherheitsgesetz sowie die Änderungen hierzu herunterladen unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804096.pdf
bzw.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805121.pdf

2015-09-15

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