Geringfügige Beschäftigung: Keine Lohnsteuerpauschalierung für Alleingesellschafters

Beschäftigt eine GmbH ihren Alleingesellschafter  im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung,  dann darf die Lohnsteuer nicht pauschal erhoben  werden. Dies hat das Finanzgericht RheinlandPfalz mit Urteil vom 27.02.2014 klargestellt.

Die Pauschalierung erfordert eine geringfügige Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen  Sinne. Dies ist bei einem Alleingesellschafter nicht der Fall. Es fehlt an der Weisungsgebundenheit, auch wenn er nur als Arbeitnehmer (kein Geschäftsführer) beschäftigt ist.
(FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.02.2014, Az. 6 K U85/11.)

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