Neuregelungen zu Elterngeld und Elternzeit entfalten Wirksamkeit

Die Neuregelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit, die am 1. Januar 2015 in Kraft getreten sind, gelten für ab dem 1. Juli 2015 geborene oder angenommene Kinder.

Hilfen für Arbeitnehmer bei der Wahl zwischen Elterngeld und EltemgeldPlus finden sich einschließlich eines Elterngeldrechners im Internet.

Hilfen für Arbeitnehmer bei der Wahl zwischen Elterngeld und EltemgeldPlus finden sich
einschließlich eines Elterngeldrechners im Internet.

Danach können die Eltern zwischen dem klassischen Elterngeld und dem neuen EltemgeldPlus wählen oder beides miteinander kombinieren. Das EltemgeldPlus beinhaltet – einfach ausgedrückt – die hälftige Zahlung des bisherigen Elterngelds für die doppelte Zeitspanne. Allerdings ist zu beachten, dass auch beim EltemgeldPlus gekürzt werden kann, wenn der Verdienst zu hoch ist. Denn sowohl das Elterngeld als auch das EltemgeldPlus werden einkommensabhängig berechnet. Entscheidend ist das Nettoeinkommen und der sich im Verhältnis vor und nach der Geburt ergebende Einkommensverlust, ersetzt werden mit
dem Elterngeld/EltemgeldPlus 67 %, allerdings auch bis zu 100 % des Verdienstausfalles bei geringem Einkommen.

Weitere, detaillierte Informationen erhalten Sie im Internet u. a. unter:
www.elterngeld-plus.de
sowie unter:
www.familien-wegweiser.de

Hier gelangen Sie auch zum aktualisierten und erweiterten Elterngeldrechner, auf dem die verschiedenen Kombinationen der neuen Regelungen durchgerechnet werden können. Darüber hinaus können Eltern auf eine individuelle Beratung bei der zuständigen Elterngeldstelle
oder bei der Beratungsstelle der Pro Familia verwiesen werden.

03.September 2015

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